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Presse

 

08.06.2016 - Pressemitteilung

Windenergieanlagen Gimbweiler, Kreis Birkenfeld, sind nicht genehmigungsfähig!

NATURSCHUTZINITIATIVE (NI) und POLLICHIA fordern Einhalten des Natur- und Artenschutzes

Genehmigungen für 10 Anlagen müssen widerrufen werden – Anlagen müssen abgebaut werden!

Der geplante Standort für eine weitere Windenergieanlage in der Gemarkung Gimbweiler liegt in einem Dichtezentrum der Rotmilanverbreitung.

Dieses Dichtezentrum wurde schon 2012 bei der Kartierung windkraftsensibler Vogelarten im Saarland, das auch grenznahen Bereiche in Rheinland-Pfalz erfasste, ausgewiesen und durch die MILVUS-Studie 2015 sowie durch eine Aktionsraumanalyse bestätigt.

„Dass in diesem Gebiet hoher Revierdichte des Rotmilans sich schon 19 Windenergieanlagen drehen, ist ein unverantwortlicher Zustand, der auf die unqualifizierte Planung und Steuerung der rheinland-pfälzischen Windradpolitik zurückzuführen ist“, erklärte Willi Weitz, Vorsitzender der POLLICHIA Birkenfeld.

Der Rotmilanhorst südlich Leitzweiler wird seit vielen Jahren von den saarländischen Ornithologen kontrolliert und als alljährlich besetzter Rotmilanhorst geführt. Trotzdem wurden im 1500 m-Umfeld dieses Horstes neun Windenergieanlagen gebaut, ohne dass dieser Horst berücksichtigt wurde. Es wurden keine Aktionsraumanalysen durchgeführt, weil der Horst in den naturschutzfachlichen Planungsbeiträgen der Antragsteller - aus welchen Gründen auch immer - nicht angegeben wurde.

„Alle vier in der Gemarkung Gimbweiler schon bestehenden Windenergieanlagen befinden sich im 1500 m-Umfeld dieses Horstes und wurden ohne Vorlage einer Aktionsraumanalyse genehmigt, obwohl der Horst in der Planungsphase nachweislich vom Rotmilan besetzt war. Zwei der Gimbweiler Windenergieanlagen liegen sogar innerhalb des 1000 m-Radius um den Horst, hätten also gar nicht genehmigt werden dürfen. Hier handelt es sich um einen offensichtlichen Rechtsverstoß durch die Kreisverwaltung“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative.

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24.05.2016 PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE fordert: Keine Windräder im Landschaftsschutzgebiet Fröhner Wald!

Die Naturschutzinitiative e.V. lehnt den Bau von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Fröhner Wald ab.

„Wir lehnen es entschieden ab, dass die intakte und schützenswerte Natur des Fröhner Waldes in ein Windindustriegebiet verwandelt werden soll. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Landschaften und nicht ihrer Industrialisierung. Hier geht es wohl eher um die Durchsetzung fragwürdiger politischer Ziele als um den Natur- und Klimaschutz“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender und saarländischer Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V.

Der Fröhner Wald mit seinen fast 45 ha besteht vorwiegend aus ökologisch wertvollem Buchen-Eichen-Laubmischwald. Er ist durchzogen von vielen Rinnsalen, kleinen Bächen, stehenden Gewässern und bildet unzählige Natur- und Feuchtbiotope. Er grenzt mit einem völlig unzureichenden „Schutzpuffer“ von nur 200 Metern unmittelbar an das zweitgrößte saarländische FFH- und Vogelschutzgebiet „Saar-Kohlenwald“. Mit dem benachbarten Schutzgebiet bildet er eine zusammenhängende ökologische Einheit, in der die gleichen Pflanzen und Tiere leben: der Fröhner Wald ist somit faktisches FFH- und Vogelschutzgebiet.

„Vögel halten sich nicht an die Grenzen von Schutzgebieten. Insbesondere der im Umfeld des Fröhner Waldes brütende Rotmilan würde durch die geplanten Anlagen gefährdet. Außerdem ist selbst der Mäusebussard nach der neuen „Progress Studie“ in seinem Bestand gefährdet“, betonte die stv. Vorsitzende Sylke-Müller-Althauser

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06.05.2016 PRESSEMITTEILUNG

Landesentwicklungsprogramm (LEP) und Windkraftanlagen

Der Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz ist für die Menschen, den Natur- und Landschaftsschutz enttäuschend und singt das Lied einer falschen Energiewende

„Den Koalitionspartnern ist es leider nicht gelungen, substanzielle Veränderungen beim planlosen und unkontrollierten Ausbau der Windenergie festzulegen, um Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume für Tiere und Menschen zu schützen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V.

„Zwar begrüßen wir es, dass in der ‚Übergangszeit‘ bis zu einem neuen Landesentwicklungsprogramm (LEP) die neuen Ziele durch das Instrument der Untersagung raumordnungswidriger Maßnahmen abgesichert werden und damit unmittelbar nach Amtsantritt der neuen Landesregierung zur Grundlage für alle Genehmigungsverfahren werden sollen. Diese Ziele reichen aber bei weitem nicht aus, um eine dringend notwendige Korrektur in Rheinland-Pfalz einzuleiten. Mit dieser Vereinbarung ist lediglich ein erster ‚Einstieg in den Ausstieg‘ einer falschen Energiepolitik erreicht worden“, betonte Dr. Ulrich Althauser, stv. Landesvorsitzender.

Die unrealistische Zielvorgabe, bis 2030 bilanziell den kompletten Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz durch sogenannte Erneuerbare Energien abzudecken, wird endlich fallen gelassen. Dies begrüßen wir. Allerdings wird die willkürlich festgelegte „Zwei-Prozent Fläche für Windkraft, auch im Wald“ nach wie vor auf kommunaler Ebene zu einer weiteren kleinräumigen Planung führen. Dies zum Leidwesen von Mensch, Natur und Lebensräume vieler geschützter Tierarten.

Pressemitteilung als pdf: PM 06052016 Koalitionsvertrag RLP

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12.04.2016 PRESSEMITTEILUNG 2

Die Naturschutzinitiative verstärkt ihre Arbeit in Nordrhein-Westfalen, im Dreiländereck und wird Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) Natur- und Landschaftsschutz macht nicht vor Ländergrenzen halt.

Daher verstärkt die Naturschutzinitiative ihre Naturschutzarbeit in Nordrhein/Westfalen und wurde einstimmig in die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) aufgenommen.

„Wir sind sehr erfreut, dass wir mit der Naturschutzinitiative einen starken und kompetenten Partner, besonders auch im Dreiländereck Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz gefunden haben, denn Natur- und Landschaftsschutz macht nicht vor Ländergrenzen halt. Wir werden die Naturschutzinitiative daher tatkräftig unterstützen“, erklärte der Landesvorsitzende der LNU, Mark vom Hofe.

Als Beispiel nannte er den schlechten Erhaltungszustand der Sieg sowie die geplanten Windenergieanlagen im Wildenburger Land, der Kalteiche im Kreis Siegen-Wittgenstein oder im FFH Gebiet Unkel/Asberg an der Grenze zum Siebengebirge.

Als Dachverband ist die LNU ein Zusammenschluss von über 90 Vereinigungen des ehrenamtlichen Naturschutzes mit 300.000 Mitgliedern.

„Mit der Aufnahme in die LNU als anerkannter Verband sind wir als Naturschutzinitiative mit derzeit über 4000 Mitgliedern und Unterstützern Teil des wichtigen Naturschutznetzwerkes der LNU in Nordrhein/Westfalen geworden.

Wir werden uns schwerpunktmäßig für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzen. Mit Unterstützung der LNU haben wir nunmehr auch die Möglichkeit, bei Eingriffen in Natur und Landschaft den Klageweg beschreiten zu können“, machten die Bundes- und Landesvorstände von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz, Harry Neumann, Sylke-Müller-Althauser und Dr. Ulrich Althauser deutlich.

„Alle Vereine haben mit der LNU ein landesweites Sprachrohr, das den Dialog mit der Politik und der Landesregierung sucht und die Ziele der LNU vermittelt.

Daher freuen wir uns über den Beitritt der Naturschutzinitiative, die den Erhalt unserer wertvollen Natur- und Kulturlandschaften zum Ziel hat“, erklärte LNU-Landesgeschäftsführer Rainer Fischer.

 

12.04.2016 - PRESSEMITTEILUNG

Windenergieanlage Oberdreisbach ist rechtswidrig - Landrat Lieber muss den Genehmigungsbescheid aufheben

Keine weiteren Windenergieanlagen im Westerwald möglich

Der Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung Altenkirchen ist nach Auffassung der Naturschutzinitiative rechtswidrig. Diese Einschätzung wurde nach unseren Informationen auch im Erörterungstermin vor dem Kreisrechtsausschuss bestätigt.

Die für eine Genehmigung notwendigen „Artenschutzrechtlichen Prüfungen“ sind unvollständig. Dies gilt insbesondere für

  • ein völlig unzureichendes Rotmilanmonitoring (ARA) der drei nachgewiesenen Brutpaare im angrenzenden Vogelschutzgebiet Westerwald, einem absoluten Verbreitungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz,
  • die mangelhaften FFH-Vorprüfungen zum „Vogelschutzgebiet Westerwald“ und dem FFH-Gebiet „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“,
  • die nicht nachvollziehbare Bewertung in Bezug auf die Rast- und Zugvögel im Vogelschutzgebiet „Neunkhäuser Plateau“,
  • die Vorkommensbeurteilung der Haselhuhnunterart „rhenana“, für die Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung hat, weil sie die einzige endemische Vogelart mit weltweitem Verbreitungsschwerpunkt in RLP ist,
  • die falsche Bewertung der Aktivitätsdichte für den Großen Abendsegler und die Rauhhautfledermaus.

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                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
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