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Presse

 

02.04.2016 - PRESSEMITTEILUNG

Wildkatzen schützen, Wildkätzchen im Wald lassen! Holzpolter können zur Todesfalle werden!

Jetzt ist die Zeit, in der Wildkatzen ihre Jungen bekommen.

Foto: Harry Neumann

„Daher ist es besonders in der Wurfzeit von März bis Mai sehr wichtig, besondere Rücksicht auf diese streng geschützten Tiere zu nehmen. Denn die europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris) steht nach wie vor auf der Roten Liste“, betonte Gabriele Neumann, Wildkatzenexpertin der Naturschutzinitiative.

In den ersten Lebenswochen ihrer Jungen wechselt die Wildkatzenmutter mehrmals das Versteck, um die Gefährdung durch Fressfeinde zu vermindern. Das führt zu einem hohen Anspruch an das Revier einer weiblichen Wildkatze in Bezug auf Wurfplatz- und Versteckmöglichkeiten.

In Anbetracht der knappen Verfügbarkeit von natürlichen Wurf- und Ruheplätzen wie z. B. Baumhöhlen suchen sich Wildkatzen für die Aufzucht ihrer Jungen alternative Verstecke, die sie vor Witterungseinflüssen und Prädatoren schützen. Dabei bieten Holzpolter sowie Totholzhaufen aus Ast- und Kronenmaterial Wildkatzenmüttern geeignete Wurfplätze und Verstecke zur weiteren Jungenaufzucht. Windwurfflächen mit liegendem Totholz und umgekippten Wurzeltellern eignen sich ebenfalls sehr gut als Versteck für den Nachwuchs. Diese sollten daher auch nicht abgeräumt und Totholzhaufen nicht geschreddert werden.

Bei der Zerstörung solcher Verstecke während der Aufzuchtphase von März bis Ende August kommt es leider immer wieder zu Tötungen von Katzenmüttern und Welpen. Aber auch wenn das Geheck entdeckt wurde und die Arbeiten umgehend eingestellt werden, kommt es vor, dass die Katzenmutter ihre Welpen nicht oder nicht vollständig in ein neues Versteck umträgt und dieser Nachwuchs ungeschützt zurückbleibt.

Weiterlesen: 02.04.2016 - Pressemitteilung

 

23.03.2016 - PRESSEMITTEILUNG

„Art und Design Center“ im Stadtwald Montabaur ist nicht genehmigungsfähig.

Wildkatze und FFH-Gebiet müssen geschützt bleiben.

GNOR, NATURSCHUTZINITIATIVE und POLLICHIA kritisieren das Planvorhaben und fordern, das Gebiet dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.

Auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots in Montabaur wird derzeit die Umnutzung des Standortes zu einem „Art und Design Center“ geplant. Das Gebiet befindet sich innerhalb des Montabaurer Stadtwaldes und des europäischen FFH-Gebietes „Montabaurer Höhe“. Das Montabaurer Waldgebiet gehört zum Kernlebensraum der europäischen Wildkatze und ist für den Erhalt der Population und die weitere Ausbreitung von zentraler Bedeutung. Sie reagiert sehr sensibel auf menschliche Störungen und ist wie viele andere Wildtiere auf naturnahe und störungsarme Lebensräume angewiesen. Die vorgesehene Nutzung ist zwangsläufig mit Emissionen wie z.B. Lärm, Licht und Abfällen verbunden, die das Plangebiet selbst und auch die umliegenden Waldbereiche erheblichen Störungen aussetzen und damit zu einer Verschlechterung des Lebensraumes führen.

„In diesem sehr strukturreichen und ökologisch wertvollem Gebiet mit alten Bäumen und Höhlen bekommt die europäische Wildkatze ihre Jungen und zieht diese auch auf. Die Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz können nicht ausgeschlossen werden, das Planvorhaben der Stadt Montabaur ist daher aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und auch nicht genehmigungsfähig, zumal es bisher an einer zwingend notwendigen FFH-Verträglichkeitsprüfung mangelt“, betonte Wildkatzenexpertin Gabriele Neumann.  

Weiterlesen: 23.03.2016 - Pressemitteilung

 

16.03.2016 - PRESSEMITTEILUNG

Windindustrieanlagen im FFH-Gebiet Greiner Eck sind nicht genehmigungsfähig. Genehmigungsentscheidung der Regierungspräsidentin ist politisch motiviert und unverantwortlich.

Anlässlich einer naturschutzfachlichen Waldexkursion am „Greiner Eck“ im "UNESCO Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald", inzwischen mit UNESCO Welterbe-Status, zeigten sich die eigens aus Rheinland-Pfalz angereisten Vorstände der Naturschutzinitiative e.V. fassungslos und schockiert angesichts der Genehmigung der Darmstädter Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid zur Errichtung von Windindustrieanlagen im europäisch geschützten FFH Gebiet Greiner Eck.

„Wie die Regierungspräsidentin hier vorgeht ist unverantwortlich und in dieser Vorgehensweise bisher einzigartig“, so die Meinung der Experten und Exkursionsteilnehmer.

„Hier ist augenscheinlich mit großer Ignoranz und Unkenntnis vorgegangen worden. Alle sogenannten Maßnahmen zum Artenschutz verhindern nicht mal das Gröbste. Der Naturschutz wird völlig außer Acht gelassen. Dies zeigt sich auch an den zahlreich gekennzeichneten Habitatbäumen im Umkreis, die nur äußerst dilettantisch mit Schutzmaßnahmen versehen wurden. Zahlreiche Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie Anhang I Arten der Vogelschutzrichtlinie, die sich teilweise sogar in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, sind hier betroffen“, so der Bundes- und Landesvorsitzende Hessen, Harry Neumann.

Auch die Aussage in der Pressemitteilung des regionalen BUND, dass „negative Auswirkungen insbesondere auf den Artenschutz durch geeignete Maßnahmen weitgehend vermieden werden“ sind in Anbetracht der inzwischen hektarweise zerstörten wertvollen Waldregionen nicht nachvollziehbar. Über die Motive dieser Aussagen und der Zustimmung kann nur spekuliert werden.

Weiterlesen: 16.03.2016 - Pressemitteilung

 

09.03.2016 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative erwartet von einer künftigen Landesregierung den sofortigen Ausbaustopp für Windenergie!

Natur- und Landschaftsschutz sowie der Schutz der ländlichen Bevölkerung müssen bei der Windenergie wieder zur obersten Maxime werden.

Der ungezügelte Windenergiebau in Rheinland-Pfalz hat seine Ursachen in unrealistisch gesetzten Zielen der Landesregierung, grundsätzlichen Planungsfehlern und in einem fehlsteuernden Landesentwicklungsprogramm (LEP IV). Die desaströsen Folgen einer großräumigen Zerstörung unserer Landschaften, Wälder und Lebensräume für Menschen und Natur sind mittlerweile unübersehbar und nicht weiter hinnehmbar.

Die Naturschutzinitiative sieht einen großen Korrekturbedarf bei der Energiewende in Rheinland-Pfalz. Das Landesentwicklungsprogramm IV mit seinen Schwächen und Fehlern wurde bereits 2012 von allen 10 anerkannten Naturschutzverbänden kritisiert und als „Katastrophe für die Landschaft“ bezeichnet. Das unrealistische Ziel von 100% regenerativer Energie im Strombereich bis 2030 sowie der aufgeweichte Natur-, Arten-, und Landschaftsschutz sind die Ursachen der großen Fehlentwicklung beim Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz.

Weiterlesen: 09.03.2016 - Pressemitteilung 

 

03.03.2016 PRESSEMITTEILUNG - Eilmeldung (18:00 Uhr)

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stoppt auf Antrag des NABU Rodungen am „Ranzenkopf“ und hebt den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Trier auf. Aufschiebende Wirkung ist wieder hergestellt!

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Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


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                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
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