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06.06.2018 - PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI):

Schwarzstorch auf der Kalteiche nachgewiesen.
Es darf keine neuen Windindustrieanlagen auf der Kalteiche geben! Anlagen auf NRW Seite sind abzubauen!

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) hat einen bebrüteten Schwarzstorchhorst im Vorranggebiet Nr. 2103 für die Errichtung von Windindustrieanlagen auf der Kalteiche nachgewiesen. Dies wurde dem Regierungspräsidium Gießen und der Kreisverwaltung Siegen mitgeteilt. Der Horst befindet sich innerhalb eines kritischen Radius um den bereits bestehenden „Windpark Sinnerhöfchen“ auf hessischer Seite, der nach Empfehlungen der Vogelschutzwarte von Windkraft freizuhalten ist.

Nach den Informationen der NI wird die Brutstätte auch von Mitarbeitern des Gutachterbüros aufgesucht, das nach Informationen der NI derzeit für das laufende hessische Genehmigungsverfahren vogelkundliche Kartierungen, insbesondere zum Rotmilan und Schwarzstorch, durchführt.

Vor kurzem wurden sogar Personen beobachtet, die Drohnen im Horstbereich des Schwarzstorchs fliegen gelassen haben. Ob aus Gründen der o.g. Untersuchungen oder aufgrund von Freizeitaktivitäten: die NI weist darauf hin, dass dieses nach Bundesnaturschutzgesetz eine grobe Störung ist, die das Brutgeschehen der störungsempfindlichen Art gefährdet. Dieses wird als artenschutzrechtlicher Verstoß zur Strafanzeige gebracht, sobald die Personen zu ermitteln sind.

„Das für die aktuellen Untersuchungen zuständige Regierungspräsidium Gießen wurde von uns aufgefordert, während der äußerst sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit dafür zu sorgen, dass die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes eingehalten werden und das Aufsuchen des Horstes umgehend eingestellt wird“, erklärte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

HessenForst sollte aus naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Gründen die Planungen umgehend aufgeben, da diese nicht genehmigungsfähig sind.

Da die von der NI nachgewiesene Brutstätte des Schwarzstorches ebenfalls in Nähe der bereits errichteten Windindustrieanlagen auf NRW-Seite liegt, haben wir auch die zuständige Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein aufgefordert, diese Anlage umgehend abzustellen und eine Rückbauverfügung zu erlassen. Nur so kann der Schutz des Schwarzstorches sichergestellt werden.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der NI werden die Vorgänge unter Beachtung der fachlich und artenschutzrechtlich gebotenen Abstände von mindestens 300 m mit Hilfe von geeigneten Ferngläsern und Spektiven weiter beobachten, insbesondere, um offensichtliche Störungen zu unterbinden und zur Anzeige zu bringen.

„Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) wird es nicht zulassen, dass auf der Kalteiche, die ein Hotspot der Biodiversität, Wanderkorridor von europäischer Bedeutung und ein ökologisch unverzichtbarer Biotoptrittstein ist, Natur und Landschaft durch Windindustrieanlagen weiter zerstört werden. Wenn die Investoren aufgrund der naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Restriktionen die Planung nicht einstellen, werden wir den Klageweg beschreiten“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

Foto: Harry Neumann

 

 

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