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08.06.2018 -  PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI):

Kommt der Artenschutz unter die Räder?

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land plant mit ihrem neuen Teilflächennutzungsplan Windenergie in einen Verbotsbestand hinein

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land (VG) lässt derzeit mit einem neuen Flächennutzungsplan (FNP) Sonderbauflächen zur Windkraftnutzung ausweisen. Im Nachgang zu einer vorhergehenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Offenlage fand am Montag (04.06.2018) die Hauptausschuss-Sitzung der VG statt, in der über 60 Stellungnahmen und weitere Einwände gegen den weiteren Ausbau der Windenergie behandelt wurden. Alle Einwände wurden einseitig im Interesse eines weiteren Windkraftausbaus weggewogen.

Angesichts der aus den Verfahrensunterlagen zur Teilfortschreibung des FNP Windenergie für 2017 wiedergegebenen hohen Zahlen der Windkraftdichte in der Gemeinde fragt sich die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI), warum noch die letzten verbliebenen Orte mit Windindustrieanlagen verstellt werden müssen, was einen immensen Schaden hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes nach sich zieht. Danach wird in der Verbandsgemeinde Alzey-Land mit 70 gebauten Anlagen und weiteren in Planung, bereits 5,6% der Gemeindefläche der Windkraft zur Verfügung gestellt (mit dem geplanten Zubau wären das 6,1%). Im Vergleich zum Landesdurchschnitt von 774 kW pro 1000 Einwohner (Jahr 2016) werden in der VG 6672 kW /1000 Einwohner bereitgestellt, was das 8,6-fache des Landesdurchschnitts sind.

Die vor Ort aktive Fachbeirätin der NI, Dipl.-Ing. agr. Christine Kern, sorgt sich besonders um ein von ihr betreutes Rotmilanbrutpaar im Naturschutzgebiet in Bechtolsheim, das 800m von der geplanten Konzentrationszone 3 brütet. „Eigentlich dürfte hier überhaupt nicht weitergeplant werden“ weiß Frau Kern, „da einerseits die Vogelschutzwarten für den Rotmilan einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Windenergieanlagen (WEA) empfehlen und der vom Land 2012 vorgelegte „Naturschutzfachliche Rahmen“ einen Ausschlussbereich von 1000m um WEA vorsieht.“

„Auch zeigen meine täglichen Beobachtungen, dass die für die 'Konzentrationszone 3' vorgesehenen Flächen zwischen Talgraben Bechtolsheim und den Windenergieanlagen Undenheim ein regelmäßig genutztes Nahrungshabitat für das Brutpaar darstellen“, so Frau Kern weiter.

Der Naturschutzreferent der NI, Dipl.-Biologe Immo Vollmer, geht bei der Sachlage davon aus, dass der Flächennutzungsplan nicht vollziehbar ist, da die Gemeinde die Vollziehbarkeit der Flächennutzungsplanung nicht durch Artenschutzgutachten nachweisen kann und somit in einen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand hineinplant.

„Um den FNP in seiner Gesamtheit nicht zu gefährden, können wir der Gemeinde nur dringendst empfehlen, zumindest die Konzentrationszone 3 ersatzlos zu streichen“, so auch der Vorsitzende der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI), Harry Neumann.

„Angesichts der hohen Windkraftdichte und der hohen Konflikte an verschiedenen Standorten gab die Sitzung am Montag schon ein 'trauriges Bild' ab, wie die vielen Einwendungen von Bürgern und Naturschutzvereinen mit für uns fragwürdigen Begründungen abgelehnt wurden“, so Frau Kern.

Für alle Einwendungen legte das Planungsbüro eine fachliche Stellungnahme vor, die angeblich von Gutachten belegt werden und zu einer Entkräftung des vorgebrachten Einwandes führen. Brisant dabei ist, dass bisher keines für derartige Planungen nötige Artenschutzgutachten mit der Offenlage vorgelegt wurde und dass Anfragen der NI in 2017 nach dem Landestransparenzgesetz dahingehend beantwortet wurden, dass es keine Gutachten gibt. Bei den Ausführungen seitens des Planungsbüros zum Thema Landschaftsbild und Landschaftsbildanalyse zumindest brach der komplette Zuschauerbereich in Gelächter aus.

„Das Planungeschehen und die Wirklichkeit für die Menschen vor Ort sowie für die dort siedelnden Großvögel scheinen nur sehr wenig miteinander gemeinsam zu haben“, so das abschließende Fazit von Frau Kern.

 


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