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10.07.2018 - PRESSEMITTEILUNG

Die Genehmigung zum Windpark Pferdsfeld verstößt gegen geltendes Recht

Bundesweiter Naturschutzverband NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) kündigt Klage an

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) verfolgt bereits seit geraumer Zeit die Windparkplanungen zwischen Soonwald und Pferdsfeld und bezieht in den Planungsverfahren deutlich fachliche Stellung gegen die Windkraftplanungen. 

 „Es ist schon außergewöhnlich, welche Vielfalt schutzbedeutsamer Arten am geplanten Windpark „Pferdsfeld“ zusammenkommt“, so die stellvertretende Landesvorsitzende der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) Sylke Müller-Althauser. „Mit der 2017 erteilten Genehmigung zum Bau des Windparks hat sich die Kreisverwaltung aber außerhalb des geltenden Gesetzes gestellt.“

Dipl. Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI bewertet das Gebiet aufgrund der hohen vorhandenen Rotmilan-Flugdichte auf dem Plateau als ein „Dichtezentrum“. Diese Bewertung ergibt sich aufgrund von Analysen der verschiedenen artenschutzrechtlichen Gutachten zum Genehmigungsverfahren und weiteren von Bürgern gemeldeten Rotmilanbeobachtungen. Dabei hatte noch ein vom Kreis für 2016 beauftragtes Gutachten herausgestellt, dass gemäß Landesvorgaben zur Beurteilung der Raumnutzung schlaggefährdeter Großvögel ein Ausschlussbereich betroffen ist. „Würde die Windkraft hier zugelassen“, so Vollmer „werden die Landesvorgaben völlig ausgehebelt, die zwischen Tabubereichen für Windkraft und zugelassenen Bereichen differenzieren sollen.“

Immer wiederkehrende Schlagopfer sind auch nicht durch das jüngst entworfene „Rotmilanschutzkonzept“ zu vermeiden. Die hohe Flugdichte besteht im gesamten Zeitraum, in dem die Milane anwesend sind und nicht nur zur Zeit landwirtschaftlicher Feldarbeitsgänge, eine Annahme, die der Genehmigung des Kreises zugrunde liegt. Zudem hat man hier aus Profitgier die hierzu von der Länderarbeitsgemeinschaft Vogelschutzwarte herausgegebenen Empfehlungen kurzerhand halbiert. Windindustrieanlagen sind mittlerweile Todesursache Nr. 1 bei Rotmilanen, für die Deutschland und Rheinland-Pfalz eine sehr hohe Verantwortung haben.

Erschreckend ist auch der Zynismus, mit dem tote Fledermäuse hingenommen werden, da zwei tote Fledermäuse pro Anlage und Jahr erlaubt sein sollen. Auch hier verstößt die zugrunde liegende Ausnahmeregelung nach Auffassung der NI gegen geltendes Recht, da die Vermeidungsvorschriften nicht artbezogen entworfen sind und vorwiegend seltene ziehende Fledermäuse wie Abendsegler oder Rauhhautfledermäuse getötet werden.

„Wir schädigen damit nicht nur die eigenen Fledermausbestände, sondern auch die anderer Länder. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der insgesamt streng geschützten Fledermausarten ist aber nach EU-Recht verboten“, so Dipl.-Biologe Immo Vollmer.

Auch ist nach allen Unterlagen nicht ersichtlich, wie diese pauschal erlassene Grenze an tolerierten toten Fledermäusen eingehalten werden kann. Denn Erfahrungswerte aus systematischen Untersuchungen gehen von einer hohen Dunkelziffer nicht gefundener Schlagopfer aus. In der Regel zeigen sich bei Forschungsprojekten teils sehr hohe Schlagopferzahlen pro Windrad, so dass eine Studie des Leibniz Instituts für Zoo- und Wildtierforschung bezüglich der aktuell über 28.000 WEA in Deutschland auf ca. 250.000 getötete Fledermäuse pro Jahr durch Windindustrieanlagen kommt. Die Dunkelziffer jedoch dürfte um Vielfaches höher liegen.

Für die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist auch der Schutz noch freier Lebensräume, Landschaften und Wälder ein sehr hohes Gut. So wird nach Frau Müller-Althauser ein bisher durch Windindustrieanlagen nicht beeinträchtigter großer Bereich zwischen südlichem Soonwaldkamm und Nahe beeinträchtigt, dem eine hohe Bedeutung hinsichtlich Landschaftsbild und Erholung zukommt.

„Wir haben daher den Klageweg beschritten“, so der Landesvorsitzende der NI, Harry Neumann „und sind bei Pferdsfeld sehr zuversichtlich, dass hier nie ein Windrad in Betrieb gehen wird.“

 

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