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18.01.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Zu den Äußerungen von Dunoair (Dahlem IV) in der Presse und auf ihrer Internetseite vom 16.01.2019 nimmt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Stellung:

(https://www.dunoair.com/unternehmen/news/nachrichten-einzelansicht.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=176&cHash=455bb685433098c8d19cfc382fdf77de)

NI fordert:

Dunoair soll seine Windenergiepläne in Dahlem aufgeben und Naturschützer nicht diffamieren!

Mit der Behauptung, „Es grenze aber an Verleumdung, wenn behauptet werde, dass sich der Gemeindeforst zum Erfüllungsgehilfen der Windkraftindustrie mache“, macht sich Dunoair augenscheinlich selbst zum Verleumder.

„Uns ist niemand bekannt, der diese Behauptung aufgestellt hat, schon gar nicht die NI“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Nordrhein-Westfalen.

Die zweite Unwahrheit verbreitet Dunoair, wenn sie davon spricht, dass Dahlem IV genehmigt sei. Dahlem IV ist eben gerade nicht genehmigt, weil die behördliche Genehmigung wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit
gerichtlich aufgehoben wurde.

Dunoair scheint wohl mit dem Rücken an der Wand zu stehen, wenn diese Firma verniedlichend behauptet, „Von einer Zerstörung des Nistplatzes zu sprechen, sei mehr als übertrieben...“.

Es handelt sich hierbei nämlich sehr wohl um eine offensichtlich mutwillige Zerstörung einer Niststätte der streng geschützten Art Schwarzstorch, dessen Bestände sich nach der fast vollständigen Ausrottung erst durch massive Schutzmaßnahmen wieder stabilisiert haben. Daher kommt es auf jedes einzelne Tier an. Dieser Verantwortung ist sich Dunoair offensichtlich nicht bewusst.

Niststätte ist mehr als nur der Horst

„Als Niststätte ist dabei nicht nur der Horst selbst, sondern auch die für die Funktion der Niststätte wichtige Umgebung definiert“, erklärte Immo Vollmer, Dipl.-Biologe und Naturschutzreferent der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Benachbarte Bäume erfüllen nämlich eine wichtige Funktion als Deckung, Ruheplatz oder Anflugstelle der Elterntiere. Ein möglichst bewuchsarmer Waldboden ist für die Jungstörche in den ersten Tagen ihrer Ausflugphase entscheidend, da sie sich in dieser Zeit überwiegend am Waldboden aufhalten. Das Öffnen der Kronenschicht leitet jedoch eine Naturverjüngung der Buche ein, die diese wichtige Voraussetzung für die Niststätte verändert.

Hierzu gibt das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vor, dass die Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld zu erhalten sind. In einer Horstschutzzone von mindestens 200 Meter sind dabei nur Einzelstammentnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit möglich, wobei wesentliche Habitatelemente zu erhalten sind.

Es ist in Dahlem mehr als offensichtlich, dass nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen versucht wird, unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften Wildtiere zu vertreiben, die der Errichtung von Windindustrieanlagen im Wege stehen. Denn der Erhalt der Kern-Lebensräume streng geschützter Arten geht dem Recht auf Errichtung von Windindustrieanlagen eindeutig vor.

Dunoair ist unglaubwürdig

Dunoair ist auch dafür bekannt, Anträge auf eine Ausnahme vom Tötungsgebot bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen, also praktisch die Lizenz zum Töten zu beantragen, z.B. für den Uhu im Windpark Weibern-Rieden im Kreis Mayen-Koblenz. Dunoair nimmt also bewusst das Töten von Wildtieren für die Errichtung ihrer Windenergieanlagen in Kauf.

Bereits 2016 hatten die anerkannten Naturschutzverbände NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI), die POLLICHIA e.V. und die GESELLSCHAFT ZUM ERHALT DER EULEN in einer gemeinsamen Pressemitteilung vor der Aufhebung des Natur- und Artenschutzes durch „Ausnahmen vom Tötungsverbot“ gewarnt und weitere Windenergieanlagen in Weibern-Rieden abgelehnt. Die von Dunoair errichteten Anlagen in Weibern-Rieden stehen deutlich zu nahe an den Uhu-Schutzgebieten und deren Brutplätzen.
„Es gibt bei Rieden mehrere Uhu-Pärchen, welche das ganze Jahr das Gebiet großräumig nutzen. Nun wurden bereits drei von Windrädern erschlagene Uhus gefunden“, erklärte damals Stefan Brücher, Vorsitzender der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen mit Sitz in Bad Münstereifel.


NI erstattet Strafanzeige

Auch in Dahlem ist ganz klar eine rote Linie überschritten. Die NI wird daher gemeinsam mit anderen Verbänden gegen alle hier infrage kommenden Personen Strafanzeige stellen. Wir werden es als anerkannter Naturschutzverband nicht zulassen, dass sich in Deutschland bezüglich Windkraft ein rechtsfreier Raum etabliert. Der Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen ist nämlich die originäre Aufgabe von Naturschutzverbänden.

Daher sollte Dunoair die Diffamierung von ehrenamtlich aktiven Naturschützern und Naturschutzverbänden umgehend unterlassen, um nicht noch unglaubwürdiger zu werden.

„Leider ist dieser traurige Fall in der Eifel keine Ausnahme. Im Laufe eines Jahres erlangten wir Kenntnis von mindestens 20 ähnlich gelagerten Vorgängen, wobei die Dunkelziffer der Umweltkriminalität im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen sicher um ein Vielfaches höher sein muss“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI in NRW.

Dunoair soll seine Windenergiepläne in Dahlem aufgeben

Dunoair sollte nun umgehend alle Anträge, insbesondere den neuen, auf Errichtung von Windindustrieanlagen zurückziehen, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, durch möglicherweise kriminelle Handlungen Baurecht erlangen zu wollen.
„Ansonsten kann sich Dunoair auf kräftigen Gegenwind einstellen“, so die NI.

 

Foto: Harry Neumann/NI

 

 

 

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