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18.02.2019 - EILMELDUNG

Verwaltungsgericht Koblenz stoppt Rodung für einen privaten Autohof in Heiligenroth/Westerwald

 

Mit Beschluss vom 18.02.2019 hat das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung der Rodungsgenehmigung vom 06.02.2019 durch das Forstamt Neuhäusel stattgegeben.

Damit ist die Rodung eines ca. 5 ha großen Waldstückes bei Heiligenroth, auf dem ein Privatinvestor einen Autohof errichten will, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtes gestoppt.

„Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist und hoffen weiterhin, dass wir das Planvorhaben gänzlich verhindern können. Die Rodung dieses Waldstückes würde einen wichtigen Trittstein für die europäische Wildkatze zerstören und einen unverantwortlichen Eingriff in wichtige Lebensräume für Mensch und Tier darstellen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI Rheinland-Pfalz.

 


 


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Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG