"Alles, was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand"
- Charles Darwin -
21.02.2019 - EILMELDUNG
Verwaltungsgericht Koblenz stoppt Rodungsarbeiten für Autohof in Heiligenroth/Westerwald
Mit Beschluss vom 21.02.2019 kam das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) nach, die sofortige Vollziehung der Waldrodung für den geplanten Autohof in Heiligenroth auszusetzen. Die Rodungsgenehmigung wurde durch das Forstamt Neuhäusel erteilt.
Das Verwaltungsgericht erklärte in seinem Beschluss die Rodungsgenehmigung als rechtswidrig und folgte damit der Argumentation der NI. Diese wurde erneut erfolgreich durch die Kanzlei Habor und Heise, Göttingen, vertreten.
„Damit kommt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ihren satzungsgemäßen Verpflichtungen nach, bei allen Eingriffen in den Naturhaushalt Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume zu schützen.
Daher werden wir zukünftig weitere Eingriffe in den Naturhaushalt und die Lebensräume auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI Rheinland-Pfalz.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) bedauert, dass sich weder die Bundestags- und Landtagsabgeordneten noch die Umweltministerin des Landes Rheinland-Pfalz für den Schutz und Erhalt dieses über 5 ha großen Waldstückes eingesetzt haben.
Ein wenig aussagendes Antwortschreiben der Umweltministerin Ulrike Höfken auf eine entsprechende Anfrage erreichte die NI erst über sechs Wochen später.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung und den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 21.02.2019:
Foto: Harry Neumann/NI