06.03.2019 - PRESSEMITTEILUNG
Gedankenlose und nicht fachgerechte Wegeunterhaltung in Wirges/Westerwald!
Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:
Wege an Waldrändern fachgerecht pflegen!
Die Waldrandwege der Gemeinde Wirges im Westerwaldkreis bieten im Umfeld des gern besuchten Aussichtsberges oberhalb des Hallenbades im Moment ein trauriges Bild gedankenloser Gehölzpflege.
Über Kilometer hinweg ist der strauchreiche Waldmantel wie mit einem Mähbalken in knapp unter einem Meter abgeschnitten. Auch die Breite der Schnittfläche ist ebenfalls monoton einheitlich gemäß der Auslegerbreite des verwendeten Einsatzfahrzeuges. Hierauf wurde die NI durch Spaziergänger hingewiesen, die sich daraufhin die Maßnahme anschaute.
In größeren Abständen finden sich beachtliche „Gehölzhaufen“, die an wilde Grünschnittdeponien erinnern. Grundsätzlich ist in größerem Maß anfallendes Schnittgut möglichst rasch durch den Unterhaltspflichtigen zu entfernen bzw. zu schreddern. Lässt man diese aber länger liegen, entwickeln sich diese zu Unterschlüpfen für Igel und andere Wildtiere und dürfen dann nicht mehr abgeräumt werden.
Dieses unachtsame Vorgehen ist für die vielen Leute, die täglich hier vorbeigehen, kein gutes Vorbild für den Gehölzschnitt. Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI), kritisiert die Maßnahme als „Musterbeispiel für gedankenlose und nicht fachgerechte Wegeunterhaltung“.
„Grundsätzlich ist der Erhalt von Hecken und strauchreichen Waldmänteln eine im Sinn der Lebensraumerhaltung für Heckenbrüter wie Goldammer, Heckenbraunelle oder Neuntöter sinnvolle Maßnahme. Eine Gehölzverjüngung zur Habitaterhaltung muss aber völlig anders aussehen als hier“, so Immo Vollmer. Vor allem sei es nicht zulässig, Hecken- und Waldmäntel in einem Durchgang zurückzuschneiden.“ Dadurch würden wichtige Bruthabitate in einem Ausmaß verloren, die nicht mehr im örtlichen Biotopverbund aufgefangen werden können. Richtig sei ein abschnittsweiser Rückschnitt von vielleicht 20 m im Wechsel mit 40-80 m stehengelassenen Abschnitten.
„Betreibt man diesen Turnus weiter, so unterhält man strukturreiche Hecken und Waldmäntel. Zum Erhalt vitaler Hecken sollte das fachgerechte „auf den Stock setzen“ von Sträuchern auch nur wenig über dem Boden erfolgen“, betonte der Biologe.
Offensichtlich haben hier keine Gedanken zur Biotoppflege eine Rolle gespielt, sondern man wollte eher dem sogenannten „Wildwuchs“ „nachhaltig“ einen „kurzen Prozess“ machen, vermutet die NI. Dieses sei aber nicht nur unsachgemäß verlaufen, sondern stehe vermutlich auch den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes entgegen.
Danach müssen die Verluste an Niststätten im örtlichen Biotopverbund aufzufangen sein, was bei diesem Ausmaß nur noch schwer möglich ist. Die NI hat daher die Untere Naturschutzbehörde gebeten zu prüfen, ob durch die unsachgemäße Maßnahme artenschutzrechtliche Verbote ausgelöst wurden.
Foto: Immo Vollmer/NI