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23.10.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Nochmalige Offenlage beim Windpark Friesenhagen erforderlich! – Bauantrag nicht genehmigungsfähig!

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) kündigt Klage im Falle einer Genehmigung an

Das Genehmigungsverfahren für den geplante Windpark Friesenhagen kann vorerst nicht so durchgezogen werden, wie sich dies die dortigen Investoren sicher gewünscht haben. Geplant sind die insgesamt 7 Windindustrieanlagen mit einer Höhe von fast 240 m in unmittelbarer Nähe des Vogelschutzgebietes Westerwald. Der Windpark ist heftig umstritten. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat sich im bisherigen Verfahren beteiligt und einen umfassenden anwaltlichen Schriftsatz bei der Genehmigungsbehörde abgegeben. Auch die Ortsgemeinde Friesenhagen lehnt das Projekt ab und begleitet es - ebenfalls mit anwaltlicher Unterstützung - kritisch.

Als erstes Resultat der umfangreichen Einwendungen hat der Kreis Altenkirchen nun bekannt gegeben, dass der Termin, zu dem die Einwendungen erörtert werden sollen, aufgehoben wird. Es soll vorab eine "ergänzende Offenlage" erfolgen. NI und Ortsgemeinde hatten darauf aufmerksam gemacht, dass nicht alle notwendig öffentlich bekannt zu machenden Unterlagen auch tatsächlich offengelegt wurden.

"Die Windenergieanlagen in der historischen Kulturlandschaft des Wildenburger Landes dürfen nicht nur deswegen nicht genehmigt werden, weil ein Fehler der Verfahrens vorliegt. Eine Genehmigung wäre auch wegen der Vorgaben der Raumordnung rechtswidrig und würde den Schutz der Fledermäuse und verschiedener Vogelarten verletzen. Daher würden wir auch im Falle einer Genehmigung des Vorhabens, von der wir aber nicht ausgehen, Klage erheben", erklärte der Landesvorsitzende des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI), Harry Neumann.

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