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02.03.2020 - PRESSEMITTEILUNG

Behörden erfüllen die Forderung des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) und stellen das bereits abgeschlossene Baugenehmigungsverfahren für die Erdaushublager in Kreuztal-Krombach auf den Prüfstand

Der Umweltverband „Naturschutzinitiative e.V. (NI)“ hat erreicht, dass die Grundlage der von der Stadt Kreuztal erteilten Baugenehmigung für das im Ortsteil Krombach gelagerte Erdaushubmaterial und dessen Zusammensetzung intensiv überprüft werden soll. Das hat die Stadt Kreuztal in einem Schreiben vom 28.02.2020 der NI mitgeteilt. Zuvor hat die NI die Stadt aufgefordert, die Baugenehmigung zurückzunehmen, um zu vermeiden, dass andernfalls das Verwaltungsgericht Arnsberg von ihm eingeschaltet wird.

Als „Anwalt der Natur“ hatte die NI dargelegt und ausführlich begründet, dass das von der Baustelle der zur Unternehmensgruppe der Krombacher Brauerei gehörenden GVS Getränkevertrieb Südwestfalen GmbH & Co. KG (GVS) stammende Aushubmaterial (insgesamt ca. 45.000 Kubikmeter) ohne Rechtsgrundlage seit 2017 am Ortsrand von Krombach aufgeschüttet worden und zudem mit Schadstoffen belastet sei. Die Stadt habe die Zwischenlagerung bis 2025 als unzuständige Behörde genehmigt und damit das vorgeschriebene Verfahren mit Öffentlichkeitbeteiligung und Umweltprüfung umgangen. Weil der Aushub nicht in die Baugrube der Firma GVS zurück verfüllt und - wenn überhaupt - nur teilweise im Bereich von Grundstücken in der Nachbarschaft des Zwischenlagers verteilt werden könne, habe es sich rechtlich gesehen von Anfang an um mineralischen Abfall gehandelt.

Die Stadt Kreuztal habe sich in dem Schreiben an die NI ausdrücklich für deren rechtliche Darstellungen im Schreiben an die Stadt vom 20.02.2020 bedankt und erklärt, dass sie die von der NI vorgetragenen Ausführungen zum Anlass genommen habe, weitere Unterlagen nachzufordern, um die von der NI erhaltenen Hinweise im Hinblick auf das durchgeführte Verwaltungsverfahren einschätzen und beurteilen zu können. Die umfangreichen Überprüfungen könnten nicht vor Ablauf des Monats März 2020 abgeschlossen werden. Die Stadt Kreuztal – Bürgermeister - schreibt wörtlich: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist es deshalb noch nicht möglich, eine abschließende Bewertung des Vorgangs vorzunehmen und endgültige Schritte einzuleiten. Ich gehe jedoch davon aus, dass die rechtliche Situation im Laufe des nächsten Monats geklärt werden kann. Danach bin ich gerne bereit, Ihnen weitere Auskunft zu erteilen und bitte bis dahin noch um etwas Geduld.“

Die NI sieht im Hinblick auf diese positive Zwischennachricht davon ab, die avisierte Klage sofort einzureichen. Da die Klagefrist für die NI als nach dem Umweltrechtbehelfsgesetz klagebefugte Vereinigung ein Jahr nach Erteilung der Baugenehmigung und damit erst Anfang April 2020 ende, werde man die Ergebnisse der eingeleiteten Überprüfung „im Hinblick auf das durchgeführte Verwaltungsverfahren“ (so die Stadt Kreuztal wörtlich), gemeint ist das Baugenehmigungsverfahren, erst einmal abwarten.

Die Bezirksregierung Arnsberg, die für die Genehmigung von Langzeitlagern für Abfälle zuständig ist, habe der NI unterdessen mit Schreiben vom 26.02.2020 mitgeteilt, dass die Brauerei bisher keinen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei ihr eingereicht habe. Deshalb sei für die von der NI unter Androhung einer Klage geforderte Anordnung der Stilllegung und Beseitigung des illegalen Erdaushublagers nach der einschlägigen Zuständigkeitsverordnung die untere Umweltschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein zuständig. Diese habe die BZR Arnsberg über die Aufforderung der NI, insoweit bis zum 06.03.2020 tätig zu werden, informiert. Die NI werde daher sehr genau verfolgen, ob die Kreisverwaltung ihrer gesetzlichen Aufgabe als Ordnungsbehörde jetzt schnell nachkommt. Denn ohne einen Genehmigungsantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg bestehe überhaupt keine Chance für eine nachträgliche Legalisierung der Schüttungen; die zwingende Konsequenz wäre eine sofort vollziehbare Anordnung, das Material auf Kosten der Brauerei unverzüglich komplett abfahren zu lassen um es anderweitig ordnungsgemäß zu entsorgen.

„Wir behalten uns daher weiter vor, den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein notfalls vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg auf Verpflichtung zum ordnungsbehördlichen Einschreiten gegenüber der Betreiberin des ungenehmigten Abfalllagers zu verklagen,“ erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

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