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26.05.2021 – PRESSEMITTEILUNG

Landesprogramm „Windenergie und Artenschutz“ in Hessen verstößt gegen EU-Recht

Die FFH-Richtlinie kennt keine rechtsfreien Räume in Hessen

 
Rotmilan Schlagopfer an einer Windenergieanlage - Foto: Maik Sommerhage

Das vom Land Hessen vorgelegte und von den alten Naturschutzverbänden ausgehandelte neue Landesprogramm „Windenergie und Artenschutz“ lehnt der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) grundlegend ab.

Windvorranggebiete nicht gleichmäßig verteilt – Gesamtpopulation betroffen

In den Windvorranggebieten Hessens sollen die nationalen und EU-Vorgaben des Natur- und Artenschutzes nicht mehr gelten. Die bestehenden Tötungs-, Störungs- und Habitatbeschädigungsverbote sollen dort auf mehr als 2 % der Landesfläche ignoriert werden. Unter Berücksichtigung der großen Aktionsräume der windkraftempfindlichen Großvögel im Einflussbereich der Windkraftvorrangflächen kommt aber eine viel größere Flächenbetroffenheit heraus. Weiterhin liegen die Windkraftvorrangbereiche nicht gleichmäßig verteilt in der Landesfläche, sondern konzentrieren sich in den Wind-Gunsträumen. Vögel, die sich auf diese Mittelgebirgslagen konzentrieren, wie z.B. der Schwarzstorch, sind also möglicherweise in ihrer Gesamtpopulation stark betroffen. "Die beschwichtigend klein aussehende Zahl von 2% der Landesfläche trifft also bei näherer Betrachtung nicht zu und ist ein Versuch, das Artenschutzproblem kleinzureden", erklärte Dr. Jochen Tamm, Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und ehemaliges Vorstandsmitglied der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON).

Dieses werde angeordnet, um ohne Rücksicht auf Leben und Überleben von Vögeln und Fledermäusen diese großtechnischen Industrieanlagen in der freien Landschaft und vor allem in den Wäldern errichten zu können, so die NI.

„Dieses Programm verstößt nicht nur gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wildtierbiologische Aspekte, sondern auch gegen das europäische Naturschutzrecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“, betonte der hessische Landesvorsitzende der NI, Harry Neumann.
Im Gegenzug für diesen selbst ausgestellten Freifahrtschein zum Töten und Verdrängen geschützter Tierarten soll ein sogenanntes „Artenhilfsprogramm“ für die besonders betroffenen Arten außerhalb der Windvorranggebiete für die schweren Verluste, die nachweislich von solchen Anlagen der fliegenden Tierwelt zugefügt werden, einen Ausgleich schaffen.

Rechtsbruch der hessischen Landesregierung

„Wir halten nicht nur das gespaltene Rechtsbewusstsein und den offenen Rechtsbruch der hessischen Landesregierung und der das kritiklos sehenden alten Naturschutzverbände für skandalös, sondern auch, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ihr Ziel bei Weitem nicht erreichen können“, erklärte Dr. Jochen Tamm.

So sollen für den Schwarzstorch zwar forstlich ungenutzte Zonen um mehrjährig besetzte Horste eingerichtet werden, um diesem sehr scheuen Vogel das ungestörte Brüten zu ermöglichen. Doch wechseln Schwarzstörche regelmäßig ihre Horste, so dass nur ein Bruchteil der Brutpaare aus dieser Regelung Nutzen ziehen könnte. Die vorgesehene Renaturierung von Bächen im Offenland stieße weitgehend ins Leere, weil Schwarzstörche vor allem in Waldbächen ihre Nahrung suchen, die in der Regel nicht verbaut sind. Auch das Vernässen von Wiesen würde diesem Vogel wenig helfen, weil er, anders als der Weißstorch, Wiesen nur randlich nutze und vor allem in Bächen jage, so Dr. Tamm.

Schutzzonen nicht ausreichend

Die Schutzzonen für den Rotmilan sind bei Weitem zu klein, um wirken zu können, und für den Wespenbussard beschränkt man sich im Wesentlichen nur auf das „Sammeln von Wissen“. Für die in Laubwäldern lebende, seltene Bechstein-Fledermaus sieht man Maßnahmen vor, die ohnehin von der FFH-Richtlinie der EU für diese gefährdete Art vorgeschrieben und selbstverständlich sind. Und zwar auch innerhalb von Windkraftvorranggebieten, denn die FFH-Richtlinie der EU gilt auf der gesamten Landesfläche der Mitgliedsstaaten. Hessische rechtsfreie Räume sind nicht vorgesehen.

Wälder sind keine Industriegebiete

Wiederholt hat die hessische Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Windvorranggebiete nur 2 % der Landesfläche einnähmen und somit keinen großen Schaden an Natur und Landschaft anrichten könnten. Die Naturschutzinitiative (NI) weist jedoch darauf hin, dass die Windenergieanlagen nur dort errichtet werden können, wo ausreichend Wind weht. In Hessen also auf den zumeist bewaldeten Bergen. Solche Standorte nehmen nur etwa 10 % der Landesfläche ein. Wenn das Soll von 2 % für Windräder auf den 10 % geeigneter Bergwälder umgesetzt würde, so stünde auf jedem fünften Berg in Hessen ein Windindustriegebiet. Das hätte gravierende Folgen für die letzten ungestörten Wälder des Landes und das Landschaftsbild. Das sind Wälder, die bereits durch forstliche Fehlbestockungen, eine falsche Waldbewirtschaftung und den Klimawandel schwer vorgeschädigt sind und keine weiteren Beeinträchtigungen vertragen.

Hinzu käme, dass die Windindustriegebiete in den Bergwäldern massiv die Quellwasserhaushalte schädigten, und dies in Zeiten knapper werdenden Wassers. Das Trockenfallen zahlreicher Bäche wäre die Folge.

Windkraftnutzung in Hessen auf dem Irrweg

Die Windkraftnutzung des Landes Hessen in der vorgesehenen Weise sieht die Naturschutzinitiative (NI) daher als Irrweg an, der einerseits massive Naturzerstörungen zur Folge hätte und andererseits dennoch keinen nennenswerten Beitrag zur „Rettung des Weltklimas“ zu leisten vermag.

„Hier soll offensichtlich ein deutscher Sonderweg, den Artenschutz mit vorgeblichen Artenhilfsprogrammen auf dem Altar der Energiewende und des „Klimaschutzes“ zu opfern, erprobt werden. Dass trotz erkennbarer Rechtswidrigkeit die hessischen Umweltverbände BUND, NABU und HGON letztlich Urheber und Mitgestalter des Angriffs auf den Artenschutz sind, kommt einer einschneidenden Zäsur der Rolle dieser Verbände in der Naturschutzgeschichte Deutschlands gleich“, so Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative (NI). „Mit der Einführung eines Zwei-Klassen-Naturschutzes zu Gunsten der Windkraftindustrie steht das Prädikat ‚unter Naturschutz‘ endgültig zur Disposition“, so Dr. Epple.

Das rechtlich und fachlich äußerst fragwürdige Vorgehen des Landes Hessen würde „Zwei-Klassen Rotmilane und Schwarzstörche“ schaffen. Die eine Hälfte würde getötet, die andere „gepflegt“. „Das sogenannte „Artenhilfsprogramm“ nimmt so wie der neue hessische Windenergieerlass offensichtlich aus politischen und ideologischen Gründen wesentliche ökologische und auch juristische Fakten nicht zur Kenntnis. Wir gehen davon aus, dass beides gegen EU-Recht verstößt und nicht angewandt werden darf. Auch das werden wir gerichtlich klären lassen“, so Harry Neumann und Dr. Tamm.

 

 

 

 


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