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Presse

27.04.2022 – EILMELDUNG

Verwaltungsgericht Gießen hebt Genehmigung für drei Windenergieanlagen für Homberg II bei Alsfeld auf

Rotmilan (Milvus milvus)

Mit einem Bescheid aus Dezember 2019 waren vom Regierungspräsidium Gießen in Alsfeld drei Windenergieanlagen (WEA) genehmigt worden, die zusammen mit weiteren drei WEA die Windfarm Homberg ermöglichen sollten. Das Verfahren war ein Präzedenzfall, weil erstmals in Hessen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Individuen der hessischen Verantwortungsarten Rotmilan und Schwarzmilan erteilt wurde, was die NI für nicht vereinbar mit dem EU-Recht hält.  

Weiterlesen: 27.04.2022 - PM - Verwaltungsgericht Gießen hebt Genehmigung für 3 WEA für Homberg II auf 

26.04.2022 - PRESSEMITTEILUNG

Investor soll den „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ aufgeben

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zeigt mangelhafte Planung beim „Bike- und Naturerlebnispark“ Idarwald

Der Idarwald ist Kernzone der Europäischen Wildkatze

Nach einem längeren Verwaltungsrechtsstreit hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Recht bekommen. Sie hatte im Dezember 2019 die Übermittlung einer umfangreichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) nach den Vorschriften des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) beantragt. Dies hatte der Landkreis Birkenfeld ebenso abgelehnt wie auch das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Berufung der NI gegen die erstinstanzliche Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz war vor kurzem erfolgreich.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Kreisverwaltung Birkenfeld in seinem mittlerweile rechtskräftigen Urteil verpflichtet, der Naturschutzinitiative (NI) die angeforderte naturschutzfachliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.04.2019 zu übermitteln. Dies ist vor kurzem erfolgt.

„Nun wissen wir, warum der Landrat und seine Behörde mit allen Mitteln versucht haben, die angeforderten Umweltinformationen zu verweigern“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI. Denn die Untere Naturschutzbehörde selbst kam in ihrer Stellungnahme vom 09.04.2019 zu dem Ergebnis, dass die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung des Bikeparks nicht vorliegen. Für die NI ist es skandalös, dass ein Planer derart defizitäre Unterlagen der Genehmigungsbehörde vorgelegt hatte.

Weiterlesen: 26.04.2022 - PM - Investor soll den „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ aufgeben

07.04.2022 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative (NI) kritisiert Eckpunktepapier zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“   

Schwächung des Naturschutzes von historischer Tragweite

Getöteter Rotmilan an einer Windkraftanlage

„Das vom Wirtschafts- und Umweltministerium am 04.04.2022 vorgelegte Eckpunktepapier verfehlt das selbstgesteckte Ziel, den Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz zu lösen und dabei hohe Standards für den Artenschutz zu bewahren. Es bewirkt vielmehr für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz eine Schwächung von historischer Tragweite“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).

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28.03.2022  PRESSEMITTEILUNG

Höckerschwan ist der „A 380“ der Vogelwelt

Bitte Rücksicht auf Brut- und Setzzeit nehmen!

Balzende Höckerschwäne 

Langsam nimmt der Frühling Fahrt auf und am zunehmenden Gesang der Vögel merkt man, dass um Nestreviere und Partner geworben wird. Bei den ganzjährig hier bleibenden Arten ist teilweise schon ein Nest gebaut oder es brüten bereits erste Vögel auf gelegten Eiern. Manche, wie sehr früh aktive Eulen, mögen bereits in geschützten Höhlen frisch geschlüpfte Jungvögel füttern. Andere ziehende Vogelarten wie Kuckuck und Sumpfrohrsänger sind derweil noch lange nicht hier.

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Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


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Tote Tiere an Windindustrieanlagen

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Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

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Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

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DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG