21.03.2024
NI bundesweit
auch als Naturschutzvereinigung anerkannt
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wurde vom Umweltbundesamt (UBA) im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz auf Antrag des Verbandes auch nach den §§ 63 und 64 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt. Damit ist sie neben der bisherigen Anerkennung als Umweltvereinigung nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) auch eine bundesweit anerkannte Naturschutzvereinigung. Die NI ist daher in allen Punkten nach § 63 Abs. 1 BNatSchG zu beteiligen und es ist ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, z.B.
- bei der Vorbereitung von Verordnungen und anderen im Rang unter dem Gesetz stehenden Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Bundesregierung oder das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten
- vor der Erteilung von Befreiungen von Geboten und Verboten zum Schutz von geschützten Meeresgebieten
- in Planfeststellungsverfahren, die von Behörden des Bundes oder im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels von Behörden der Länder durchgeführt werden, wenn es sich um Vorhaben handelt, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind.
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