19.03.2019 - PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfolgreich:
Verwaltungsgericht Freiburg erklärt die Genehmigung der beiden Windparks Blumberg und Länge als rechtswidrig und verhängt für beide Windparks ein Bauverbot
Mit Beschluss vom 12.03.2019 hat das Verwaltungsgericht Freiburg auf Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) ein Bauverbot für den Windpark Blumberg und den Windpark Länge verhängt.
Neben der rechtswidrigen Waldumwandlungsgenehmigung, über die das Gericht bereits entschieden hatte, sind somit auch die beiden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nach dem Beschluss des Gerichtes rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Freiburg stellt u.a. fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht so durchgeführt wurde, wie dies gesetzlich vorgeschrieben sei.
Dass das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis und das Regierungspräsidium Freiburg den Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg befolgt haben, sei "unmaßgeblich", da dieser gegen das Konzentrationsgebot des Bundesimmissionsschutzgesetzes als höheres Recht verstoße.
„Wir begrüßen es sehr, dass das Verwaltungsgericht den Argumenten der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gefolgt ist und einen Baustopp für die beiden Windparks erlassen hat. Das Gebiet Länge/Blumberg ist ein landesweiter Hotspot für die Artenvielfalt. Dieses Gebiet verträgt keine Windindustrieanlagen. Wir fordern die beiden Investoren, „solarcomplex GmbH“ und „Green City Energie“ auf, das Vorhaben endgültig aufzugeben und den Natur- und Artenschutz zu respektieren“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Die NI wurde erneut erfolgreich durch den Verwaltungsrechtler Dr. Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer-Lenz aus Karlsruhe vertreten.
Foto: Rotmilan - Harry Neumann/NI