01.07.2021 - Klartext

Die EU-Wasserrahmenrichtline – Chance für ein verändertes Naturbewusstsein?

Von Michael HahlMichael Hahl Michael Hahl M.A. ist Geograph und führt ein Fachbüro mit den Schwerpunkten Geoökologie, Landschaftsschutz und Geotourismus und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.

Wer kennt es nicht, das Gefühl der inneren Einkehr und Entspannung, wenn wir in Ruhe am Wasser sitzen – ob See, Fluss oder Mittelgebirgsbach. Voraussetzung ist, dass sich der Lebensraum in einem naturnahen Zustand befindet.

Wir wissen durch die Landschaftspsychologie, dass vielfältige Natur uns gut tut, sofern wir uns davon berühren lassen. „Nur jemand, der weiß, was Schönheit ist, blickt (…) das funkelnde Wasser eines Flusses mit völliger Hingabe an, und wenn wir wirklich sehen, befinden wir uns im Zustand der Liebe.“, auf diese Weise sagte es der indische Philosoph Jiddu Krishnamurti.

Naturschützer sind gefordert

So vitalisierend, wie sich Wasserlandschaften auf uns auswirken, so trocken lesen sich die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Bei den Fließgewässern und Seen geht es um einen guten ökologischenund chemischen Zustand, bei Grundwasserkörpern um Trinkwasserqualität und Quantität. Die Realisierung der WRRL steht derzeit vor dem dritten Bewirtschaftungszyklus 2022-2027. Bis Juni 2021 können Pläne und Programme bei Flussgebietsbehörden eingesehen oder im Internet abgerufen werden. Naturschützer sind aufgefordert, Stellungnahmen einzureichen.

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Ansprechpartner:

Michael Hahl M.A., Geograph
Geoökologie, Biogeographie, Landschaftsschutz

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