Sichtungen der Wildkatze
Beobachtung oder Totfund
Jede Sichtung einer Wildkatze sollte gemeldet werden. Die Meldung solcher Beobachtungen ist ein wichtiger Baustein für die aktuelle Verbreitungskarte der Wildkatze.
Bei der Sichtung einer toten Wildkatze, meist sind das Verkehrsopfer, die man am Straßenrand liegen sieht, ist eine zeitnahe Meldung dieses Fundes ebenfalls sehr wichtig, damit der Kadaver gesichert werden kann. Meist verschwindet ein Katzenkörper sehr schnell. Er wird von aasfressenden Tieren wie Fuchs oder Dachs verschleppt oder sogar schon tagsüber von Bussard, Rabe oder Elster zerlegt.
Mitnehmen darf man ein totes Tier nicht, denn der „Eigentümer“ ist der örtliche Jagdpächter. Zudem besteht bei streng geschützten Tierarten ein Aneignungsverbot.
Melden Sie die Beobachtung oder Totfunde möglichst umgehend an die Naturschutzinitiative e.V. (NI):
Wildkatzen TotfundSichtung von Wildkatzenwelpen
Häufige Verwechslung mit Hauskatzen
Während der Aufzuchtzeit von April bis September kommt es immer wieder vor, dass Spaziergänger junge Wildkatzen bei der Erkundung ihrer Umgebung beobachten und sie mit ausgesetzten Hauskatzen verwechseln. Diese Wildkatzenkinder dürfen keinesfalls aus dem Wald „entführt“ werden. Ihre Mutter ist sicherlich auf Nahrungssuche, durchaus auch tagsüber, und wird den Nachwuchs bald wieder umsorgen.
Einzig beim Fund von jungen Wildkatzen bei einer toten Mutter dürfen die Jungtiere mitgenommen werden. In diesem Fall müssen die Welpen so schnell wie möglich in eine Aufzuchtstation gebracht werden, keinesfalls zum Tierarzt, in ein Tierheim oder eine Katzenhilfestation, denn an diesen Orten droht den Kleinen eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit Hauskatzenkrankheiten. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) informiert über die aktuellen Wildkatzenaufzuchtstationen.
Weiterer Inhalt der Broschüre: