Naturschutzinitiative e.V. (NI):
Ampelregierung ist eine Koalition der Naturzerstörung!
„Der Ampelbeschluss der Regierungskoalition macht den Weg frei für die Zerstörung von Wäldern, Mooren, Flussauen und wertvollem Grünland unter dem Deckmantel „des überragenden öffentlichen Interesses“ zum Ausbau von infrastrukturellen Großprojekten“, erklärte Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
„Alleine die 144 Autobahnprojekte würden auf einer Fläche von mehreren tausend Hektar in wertvollen und schützenswerten Landschaften mit brachialer Gewalt genehmigt. Damit machten sich die Grünen in der Ampelkoalition zu Steigbügelhaltern der weiteren Natur- und Lebensraumzerstörung.“ Dies sei kein ‚Kompromiss‘, sondern der Versuch, mit allen Mitteln an der Macht zu bleiben, so der Umweltverband. Es werde Zeit, dass die Zivilgesellschaft Widerstand leiste und wieder auf die Straße gehe, so Harry Neumann.
Änderungen im Naturschutzrecht würden für infrastrukturelle Großprojekte Tür und Tor öffnen. Flächenkompensationen für die zerstörte Natur sollen zukünftig auch mit alleiniger Zahlung einer Geldersatzleistung geleistet werden können. Damit würde der Naturschutz bei solchen Projekten praktisch abgeschafft, so die NI.
Die FDP habe die Chance genutzt, die „Beschleunigung“ auf allen Ebenen im Fahrwasser der Beschleunigung des EE-Ausbaus und der dortigen Abschaffung des Naturschutzes auszudehnen. „Jede Form der Infrastruktur-Beschleunigung mündet in den Angriff auf die Natur“, betonte Dr. Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der NI.
„Können diese Gelder Sauerstoff produzieren oder als CO²-Senke das Klima schützen, können diese Gelder ein Ersatz darstellen für die Zerstörung unserer Landschaften? Wälder werden gerodet, Moore und Sümpfe trockengelegt, Bäche verrohrt und in ein steiniges Korsett gezwängt. Die Natur, die Artenvielfalt und die Biodiversität als unsere Lebensgrundlage würden vernichtet“, erklärte Dipl.-Geographin Claudia-Rapp Lange, Referentin der NI für Presse und Artenschutz.
7 Verbände fordern:
Landschaftsschutzgebiet Wildenburger Land schützen!

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Altenkirchen, das Bündnis unser Wasser e.V., die Bürgerinitiative Wildenburger Land, der Bürgerverein Steeg e.V., die Liste Zimmermann im Gemeinderat Friesenhagen, der NABU Altenkirchen und die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordern gemeinsam den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes „Wildenburger Land“ und den Verzicht auf die Errichtung von Windindustrieanlagen.
Wir setzen uns für die historische Kulturlandschaft, für die unvergleichliche Artenvielfalt und für alle Bürger ein, die das „Wildenburger Land“ in seiner Einzigartigkeit lieben und wertschätzen.
+++ FRÜHJAHRSAUSGABE +++
Das aktuelle NATURSCHUTZ MAGAZIN ist online!
Ausgabe 01/2023 (März)
Liebe Freunde der Natur,
freuen Sie sich auf die vielen interessanten und spannenden Beiträge in der Frühjahrsausgabe des NATURSCHUTZ MAGAZINs.
Lesen Sie u.a. in dieser Ausgabe von Dr. Wolfgang Epple "Auerhahn im Sinkflug durch Windkraft im Schwarzwald". Schon die ersten Worte seines Beitrags sollten jeden wachrütteln: "Durch die politisch erzwungene Invasion der Windkraft droht den urigen Waldhühnern mit der zusätzlichen Bedrohung durch Störung und Entwertung der Lebensräume das Aus."
Mit dem Auftruf von Dr. Michael Altmoos „Mehr Wildnis wagen“ eröffnen wir eine "Wildnis-Reihe" mit verschiedenen Themen, die in den nächsten Ausgaben des Naturschutz Magazins beleuchtet werden.
Wandeln Sie mit Dr. Dorothee Killmann und Burkhard Leh "Auf verschlungenen Pfaden - Unterwegs im Lübecker Stadtwald". Dort machten die beiden die Erfahrung, dass es in einem Wirtschaftswald naturnäher und wilder aussehen kann, als in manchem Schutzgebiet.
Viel Freude beim Lesen unserer Frühjahrsausgabe wünscht,
Ihre Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Notverordnung stoppen!
Ökologischen Scherbenhaufen verhindern!
Naturschutzinitiative beauftragt Rechtsgutachten
Die NI lässt die „Notverordnung“ rechtlich überprüfen, da diese Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz sowie auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden darstellt. Sie konterkariert die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstößt offensichtlich gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt.
Die NI hat daher bei dem renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe), folgende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben:
- Rechtsgutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit von § 6 WindBG mit dem Unionsrecht in Bezug auf die Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Wegfall der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften
- Rechtsgutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit der Änderung des § 49 UVPG mit dem Unionsrecht in Bezug auf Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung
- Rechtsgutachten zur Prüfung der Möglichkeit, als anerkannter Umweltverband direkt beim EuGH eine Klage einzureichen
Die Rechtsgutachten werden benötigt für
- eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Vereinbarkeit der „Habeckschen Notverordnung“ mit dem EU Recht
- Klageverfahren anhand geeigneter und aussichtsreicher Fälle
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!Helfen Sie uns, die Notverordnung zu stoppen!
Spendenkonto DE60 5739 1800 0011 5018 26 - Stichwort „EU-Notverordnung“
Protestieren Sie per Email bei Ihren Bundestags- und Europaabgeordneten.
Hier finden Sie Ihre Bundestags- und EU-Abgeordneten:
www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all
Mehr lesen:
01.02.2023 - PM: Habeck Pläne verstoßen gegen den gesetzlichen Schutz der Lebens...
09.12.2022 - EU-Notverordnung stoppen!
EU-Kommission schwächt gezielt den Natur- und Artenschutz
andschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) kritisieren die Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck zur weiteren Beschleunigung beim Ausbau der Windenergie.
Verstoß gegen Unionsrecht
„Diese Pläne sind ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz und auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden. Sie konterkarieren die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstoßen gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt“, erklärten Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Johannes Bradtka, Bundesvorsitzender des VLAB.