15.03.2019 AUTOHOF HEILIGENROTH/WESTERWALD – RODUNGSGENEHMIGUNG…
Das Forstamt Neuhäusel im Westerwald, Rheinland-Pfalz, hatte die sofortige Vollziehung der Rodungsgenehmigung für den geplanten Autohof eines Privatinvestors mit dessen „wirtschaftlichem Interesse“ begründet und die durch die NI beantragte Aussetzung des Sofortvollzuges abgelehnt. Der verspätete Vollzug der Genehmigung wäre mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Investor verbunden, so das Forstamt Neuhäusel.
Und wörtlich heißt es in der Genehmigung, es sei davon auszugehen, dass das „Rechtsmittel gegen die Genehmigung keine Aussicht auf Erfolg haben und somit ein Rechtsschutzinteresse zu verneinen ist“.
Anders sahen dies das Verwaltungsgericht Koblenz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, die auf Antrag der NI die erteilte Rodungs- und Waldumwandlungsgenehmigung für rechtswidrig erklärt hatten.
Interessant wird es jetzt zu erfahren, in welchen anderen Fällen durch Forstämter und Behörden rechtswidrige Genehmigungen erteilt worden sind.
Dies ist zunächst ein wichtiger Etappensieg. Für den Erhalt des Waldes müssen wir weiterkämpfen.
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