Durchmarsch der Windkraft in Nordrhein-Westfalen
Flächeninanspruchnahme für Windanlagen im Wald – Foto: Claudia Rapp-Lange/NI
In der Online-Informationsveranstaltung am 15. Dezember 2022 zum Paket „Windenergie“ der NRW-Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen wartete der Natur- und Artenschutz vergeblich auf seinen Auftritt. Bereits im Eröffnungsplädoyer der verantwortlichen Politiker ging es primär darum, dass mit dem Betrieb von Windenergieanlagen sehr viel Geld zu verdienen sei.
Das anwesende Publikum honorierte dies offensichtlich mit Begeisterung. Endlich würde es möglich, die Windanlagen quasi überall in den Kommunen errichten zu können. Auf Wiesen und Äckern, in den
Wälder
Wälder Wir schützen Wälder! Wälder sind zumeist die naturnahesten Biotope und wertvolle, nicht ersetzbare Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Wald ist mehr als nur Holz.n und auch in der Nähe der Dörfer, der Städte und der Industrieanlagen. Arbeitsplätze und Wohlstand würden durch den Ausbau der Erneuerbaren gesichert, so der Tenor der Veranstaltung.
1000 neue Windräder bedeuten eine Boden- und Wasserhaushaltszerstörung auf einer Fläche mit einer Größe von ca. 3 Millionen Quadratmetern. Für die versiegelten Böden durch die Standorte und die Zuwegung zum Bau der Windanlagen, für die Vernichtung der Waldökosysteme und Offenlandlebensräumen zur Errichtung der Windanlagen wird lediglich eine Ausgleichszahlung in Geld entrichtet. „Darüber hinaus ist das Ziel der Zukunftskoalition, dass keine Flächenbedarfe für den naturschutzrechtlichen Ausgleich für den Ausbau Erneuerbarer Energien mehr entstehen – vielmehr ist vorrangig ein Ausgleich in Geld für Natur- und Artenschutz vorgesehen“, so der Antrag der NRW-Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen vom 13.12.2022. Weitere Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen für zerstörte Brut- oder Nahrungshabitate betroffener Arten sind nicht mehr zu leisten.
Für die windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten sollen Dichtezentren gefunden werden, in denen der Ausbau der Windkraft nicht möglich sein soll. „So wäre der Fortbestand der Populationen dieser Arten gesichert“, wurde auf der Veranstaltung ausgeführt. Das einzelne Individuum einer gefährdeten Art müsse sodann in den Planungsverfahren der Windanlagen außerhalb der Dichtezentren nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf die Rückfrage der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI), wer die erforderlichen Dichtezentren festlegt, erhielten wir die folgende Antwort: „Die Dichtezentren würden vom LANUV festgelegt.“
Die Naturschutzinitiative wollte weiterhin wissen, wie der Konflikt durch die Ausweisung von „Dichtezentren“ und dem nach EU-Recht vorliegendem Individualschutz des einzelnen Individuums einer gefährdeten Art vereinbar sei.
Auf die Beantwortung dieser Frage warteten wir vergeblich.