Keine Eilverordnung am EU Parlament vorbei!
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Am 09.11.2022 ist von der EU-Kommission eine neue befristete Dringlichkeitsverordnung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen bekannt gegeben worden. Ziel der Verordnung ist es, die Umsetzung des am 18.05.2022 vorgelegten „REPowerEu-Plan“, die neue Zielvorgabe zur Bewältigung der Klimakrise durch Energieeinsparung, Diversifizierung der Energieversorgung und die Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren noch mal voranzutreiben.
„Mit dieser Dringlichkeitsverordnung der EU-Kommission sollen offenbar jedoch die eigenen EU-Richtlinien zum Artenschutz ausgehebelt werden. Dieses Vorgehen ist als höchst kritisch zu bewerten und bedarf der rechtlichen Überprüfung. Das dürfen wir nicht hinnehmen“, erklärte Claudia Rapp-Lange, Referentin für Artenschutz der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. (NI).