14.08.2020 - Neuigkeiten

Keine Sondergesetze für die Windindustrie!

Die Bundesregierung plant ein umfassendes sogenanntes Investitionsbeschleunigungsgesetz.

Von den geplanten Änderungen wären eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen betroffen wie z.B. die Verwaltungsgerichtsordnung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, aber auch das Gerichtsverfassungsgesetz.

Übergeordnet verfolgen die Änderungen das Ziel, Genehmigungen für Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen und zu vereinfachen – z. T. unter massiver Einschränkung der bisherigen  Rechtsschutzmöglichkeiten. Jede einzelne Windenergieanlage wird dabei in die Nähe dieser Infrastrukturmaßnahmen gerückt.

 

Die NI befürchtet, dass dabei die Anforderungen an den Schutz der Biodiversität, dem Schutz der LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten! einschließlich der WälderWälder Wir schützen Wälder! Wälder sind zumeist die naturnahesten Biotope und wertvolle, nicht ersetzbare Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Wald ist mehr als nur Holz. sowie an den Klimaschutz in Mitleidenschaft geraten.

 

Hingegen wäre es in Anbetracht der großen ökologischen Herausforderungen und des Überschreitens der planetaren Belastungsgrenzen dringend notwendig, gerade bauliche Maßnahmen zurückzufahren, um das Flächenziel von 30 ha/Tag nach der Bundes-Biodiversitätsstrategie erreichen zu können.

Protestieren Sie bei Ihren Bundestagsabgeordneten per Email, Telefon und Postkarte gegen die geplanten Änderungen!

Hier finden Sie Ihre Bundestagsabgeordneten nach Bundesland und Wahlkreis >>>

 

Hier finden Sie unsere kurze Stellungnahme vom 05.08.2020 >>>

 
Hier finden Sie alle Stellungnahmen der Verbände >>>
 
 

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