Naturschutzinitiative (NI) kritisiert rechtswidrige und ungenehmigte Baumfällungen durch das Forstamt Dierdorf
Wenn irgendwo in Deutschland ein Baum gefällt wird und der Forst derjenige ist, der die Säge ansetzt, muss das wohl seine Richtigkeit haben. So ist es aber nicht. Es gibt viele Situationen, bei denen auch der Forst andere Behörden fragen muss, ob er bestimmte Arbeiten durchführen darf. Zum Beispiel immer dann, wenn Lebensstätten streng geschützter Arten oder der Schutz europäischer Naturschutzgebiete stark betroffen sind. Auch in der offenen Landschaft hat der Forst keine Befugnisse.
In dem folgenden dokumentierten Fall geht es um eine Serie von Baumfällungen entlang der B 413 bei Isenburg im Sayntal im Kreis Neuwied. Auch hier durfte der Forst offensichtlich nicht frei agieren. Hier fiel dem Mitglied der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI),
Theo Neutzling
Theo Neutzling , im Spätherbst des letzten Jahres auf, dass eine ganze Uferbaumgalerie am Saynbach bei Isenburg und weiter folgend die Gehölze an der Böschung im Ommelsbachtal in einem größeren Abschnitt gefällt wurden.