27.04.2023 - Neuigkeiten

Naturschutzinitiative (NI) kritisiert rechtswidrige und ungenehmigte Baumfällungen durch das Forstamt Dierdorf

Ungenehmigte Fällungen von Uferbäumen am Saynbach in Isenburg – Bild: Theo Neutzling

Wenn irgendwo in Deutschland ein Baum gefällt wird und der Forst derjenige ist, der die Säge ansetzt, muss das wohl seine Richtigkeit haben. So ist es aber nicht. Es gibt viele Situationen, bei denen auch der Forst andere Behörden fragen muss, ob er bestimmte Arbeiten durchführen darf. Zum Beispiel immer dann, wenn Lebensstätten streng geschützter Arten oder der Schutz europäischer Naturschutzgebiete stark betroffen sind. Auch in der offenen Landschaft hat der Forst keine Befugnisse.

In dem folgenden dokumentierten Fall geht es um eine Serie von Baumfällungen entlang der B 413 bei Isenburg im Sayntal im Kreis Neuwied. Auch hier durfte der Forst offensichtlich nicht frei agieren. Hier fiel dem Mitglied der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI), Theo NeutzlingTheo Neutzling , im Spätherbst des letzten Jahres auf, dass eine ganze Uferbaumgalerie am Saynbach bei Isenburg und weiter folgend die Gehölze an der Böschung im Ommelsbachtal in einem größeren Abschnitt gefällt wurden.

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