NI: Normenkontrollklage gegen Biberverordnung Baden-Württemberg
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einen Antrag auf Normenkontrolle zur neuen Biberverordnung (BiberVO) eingereicht. Zugleich wurde ein Antrag auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs dieser Verordnung gestellt.
Die BiberVO vom 4. Februar ermöglicht es Jagdausübungsberechtigten, Biber in der Nähe von zahlreichen Anlagen, Straßen und Gewässern zu vergrämen und – bei Erfolglosigkeit des Vergrämens – auch zu schießen. Die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Bundesnaturschutzgesetzes (§ 45 Abs. 7 des BNatSchG) müssen die Jagdausübungsberechtigten selbst prüfen.
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