NI stoppt Fischotterabschuss in Bayern – Verstoß gegen EU-Recht
BAY / Das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) hatte dem Eilantrag der NI gegen den Abschuss von Fischottern in der Oberpfalz stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wieder hergestellt. Die Beschwerde des Freistaates Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Regensburg hatte jedoch keinen Erfolg, da der Fischotterabschuss „voraussichtlich rechtswidrig“ sei und gegen die europäische FFH-Richtlinie verstoße. Damit bestätigte der VGH in München die Sichtweise des bundesweit anerkannten Natur- und Umweltschutzverbandes
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI). Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.
Verstoß gegen EU-Recht – NI klagt gegen sechs Windindustrieanlagen
Niedersachsen / Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat zwei Klagen gegen die Errichtung von sechs Windenergieanlagen (in zwei „Windparks“) im Kreis Uelzen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Hauptkritikpunkte an der Genehmigung sind Verstöße gegen die Anforderungen des besonderen Artenschutzes und die Nichtvereinbarkeit von § 45b BNatSchG mit dem europäischen Recht. Diese Grundsatzfrage wollen wir klären lassen.
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