10.02.2023 - Neuigkeiten

Notfallverordnung stoppen!

Die NI lässt die „Notfallverordnung“ rechtlich überprüfen, da diese Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz sowie auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden darstellt. Sie konterkariert die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstößt offensichtlich gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt.

Die NI hat daher bei dem renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe), folgende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben:

Die Rechtsgutachten werden benötigt für

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SpendenSpenden konto DE60 5739 1800 0011 5018 26 – Stichwort „EU-Notfallverordnung“

Protestieren Sie per Email bei Ihren Bundestags- und Europaabgeordneten.

Hier finden Sie Ihre Bundestags- und EU-Abgeordneten:

www.bundestag.de/abgeordnete

www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all


© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
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