Notfallverordnung stoppen!

Die NI lässt die „Notfallverordnung“ rechtlich überprüfen, da diese Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz sowie auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden darstellt. Sie konterkariert die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstößt offensichtlich gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt.
Die NI hat daher bei dem renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe), folgende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben:
- Rechtsgutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit von § 6 WindBG mit dem Unionsrecht in Bezug auf die Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Wegfall der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften
- Rechtsgutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit der Änderung des § 49 UVPG mit dem Unionsrecht in Bezug auf Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung
- Rechtsgutachten zur Prüfung der Möglichkeit, als anerkannter Umweltverband direkt beim EuGH eine Klage einzureichen
Die Rechtsgutachten werden benötigt für
- eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Vereinbarkeit der „Habeckschen Notfallverordnung“ mit dem EU Recht
- Klageverfahren anhand geeigneter und aussichtsreicher Fälle
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! Helfen Sie uns, die Notfallverordnung zu stoppen!
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Hier finden Sie Ihre Bundestags- und EU-Abgeordneten:
www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all