Notfallverordnung stoppen!
Die NI lässt die „Notfallverordnung“ rechtlich überprüfen, da diese Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz sowie auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden darstellt. Sie konterkariert die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstößt offensichtlich gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt.
Die NI hat daher bei dem renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe), folgende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben:
- Rechtsgutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit von § 6 WindBG mit dem Unionsrecht in Bezug auf die Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Wegfall der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften
- Rechtsgutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit der Änderung des § 49 UVPG mit dem Unionsrecht in Bezug auf Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung
- Rechtsgutachten zur Prüfung der Möglichkeit, als anerkannter Umweltverband direkt beim EuGH eine Klage einzureichen
Die Rechtsgutachten werden benötigt für
- eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Vereinbarkeit der „Habeckschen Notfallverordnung“ mit dem EU Recht
- Klageverfahren anhand geeigneter und aussichtsreicher Fälle
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! Helfen Sie uns, die Notfallverordnung zu stoppen!
SpendenSpenden Helfen Sie mit Ihrer Spende, unsere Natur zu schützen!konto DE60 5739 1800 0011 5018 26 – Stichwort „EU-Notfallverordnung“
Protestieren Sie per Email bei Ihren Bundestags- und Europaabgeordneten.
Hier finden Sie Ihre Bundestags- und EU-Abgeordneten:
www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all