Paukenschlag in Niedersachsen – Zielabweichung rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachen in Lüneburg hat auf Antrag der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) den Weiterbau von drei Windenergieanlagen (WEA) gestoppt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet. Der Kreis Uelzen hatte diese WEA außerhalb der Konzentrationszonen des geltenden Raumordnungsplans genehmigt. Wenige Monate nach Inkrafttreten dieses Plan, der die Standorte der WEA ausgeschlossen hat, wurde in einem gesonderten Verfahren entschieden, dass die Vorgaben der Raumordnung einer Genehmigungserteilung nicht entgegen stehen (sog. Zielabweichungsentscheidung). Diese Entscheidung aber, so das Niedersächsische OVG, hätte im Rahmen der Genehmigung erfolgen müssen.
Aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes
„Die hier gleichwohl durch gesonderten Verwaltungsakt erteilte Zulassung einer Zielabweichung ist nicht nur nach den falschen Verfahrensvorschriften, sondern auch ohne Rechtsgrundlage erteilt.“
„Infolge des Fehlens einer rechtmäßigen Zielabweichungsentscheidung dürfte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung“ auch gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Baugesetzbuch „verstoßen“.
„Die voraussichtliche Unvereinbarkeit des Vorhabens mit § 35 Abs. 3 Satz 3 Alt. 2 BauGB … wegen Fehlens einer rechtmäßigen Zielabweichungsentscheidung stellt sich schon nicht lediglich als Verfahrensfehler dar, sondern führt auch zur materiellen Rechtswidrigkeit der Vorhabenzulassung.“
Dieses Beispiel zeigt erneut, dass nicht klagende Umweltverbände das Problem in Genehmigungsverfahren darstellen, sondern überforderte und personell unzureichend ausgestattete Behörden sowie rechtswidrige Entscheidungen. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) setzt sich konsequent für den Natur- und Artenschutz ein und sorgt für Rechtssicherheit.