02.12.2022 - Neuigkeiten

Berücksichtigung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bei Eingriffen in Natur

 

NeuntöterNeuntöter Neuntöter, auch Rotrückenwürger genannt, hört sich eher nach einem Bösewicht als nach einem schutzbedürftigen kleinen Vogel an.-Jungvogel – Foto: Claudia Rapp-Lange/NI

„Der derzeitige Fokus bei der Einordnung v. a. „besonders planungsrelevanter Arten“ auf ihren europarechtlich begründeten Schutzstatus führt dazu, dass der Schutz sehr vieler anderer gefährdeter Arten, darunter auch solcher, für die Deutschland besondere Schutzverantwortung hat, vernachlässigt wird. Insoweit wird hierdurch die Sicherung der Biologischen Vielfalt im Rahmen der Eingriffsbewältigung gefährdet. Dies gilt auch, soweit der funktionale (arten- und populationsbezogene) Lebensraumverbund nicht ausreichend berücksichtigt wird. Rechtlich und fachlich ist eine sachgerechte Berücksichtigung aller wildlebenden Tiere, der erforderlichen Wanderungen von Tieren zwischen LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten!n und der Funktionen dieser Tiere im Naturhaushalt u. a. dahingehend gefordert, ausreichend Lebensräume bzw. ausreichenden Biotopverbund für die Sicherung der Artenvielfalt bzw. überlebensfähiger Populationen bereit zu stellen“, so die Ausführungen des Umweltforums Osnabrück E.V.

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Langfassung:
Trautner J, Reck H, Mayer J, Müller-Pfannenstiel K (2021): Tierarten und Artengruppen von allgemeiner und von besonderer Planung Relevanz; Artenschutz und Biodiversität 2(4): 1-19, Dezember 2021
https://www.artenschutz-biodiversitaet.de/media/asub02_04_21_trautner_et_al_tierarten_planungsrelevanz.pdf

 


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