17.09.2024 - Neuigkeiten

Rechtswidrige Tötung einer Wölfin in der Rhön – NI reicht Klage ein

Bild: Ingo Kühl

Die Regierung von Unterfranken/Bayern hatte eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen nach § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde bislang weder öffentlich bekannt gemacht noch war sie mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Der Regierungspräsident wollte also offensichtlich den Abschuss eines Wolfes im Geheimen vornehmen lassen.

Wolfabschuss: Ausnahmegenehmigung ist rechtswidrig

Kurz vor dem Befristungsende der Ausnahmegenehmigung wurde eine Wölfin erschossen, die sich im Nachhinein nicht als der gesuchte Wolf entpuppte.

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