26.06.2026 - Neuigkeiten

Verbandsklagerecht – Alles, was stört, muss weg!

Das bisherige Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), das die Beteiligungs- und Klagerechte der Verbände regelt, war nicht mit dem Völker- und Europarecht vereinbar und musste aufgrund des EUGH Urteils vom 08.11.2022 und des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.01.2023 novelliert werden. Die Änderungen wurden von der CDU/CSU/SPD-Koalition am 25.06.2026 im Bundestag beschlossen.

Dennoch wird im neuen § 1 des UmwRG versucht, die Verpflichtungen aus dem Europarecht und der Aarhus-Konvention zu umgehen, in dem eine abschließende Aufzählung der Anwendungsbereiche eingeführt wurde. Diese dürfte sicher zu einer erneuten Rüge des EUGH führen, da diese Änderung offensichtlich europarechtswidrig ist.

Der Gesetzentwurf der CDU/SPD geführten Bundesregierung setzt damit den schon unter der ehemaligen Ampelregierung (SPD/GRÜNE/FDP) begonnen Weg im Natur-, Umwelt- und Artenschutz fort, Bürger- und Verbandsklagerechte auszuhebeln, zumindest zu beschneiden.

Auch diese Gesetzesnovelle setzt immer noch nicht alle Beteiligungs- und Klageberechtigungen nach der Aarhus-Konvention um. Sie wird, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, zu keiner Beschleunigung von Verfahren führen und anstatt zu mehr Rechtssicherheit zu mehr Rechtsunsicherheit führen.

So wurden mehrere Unionsrechtsakte nicht in den Katalog der rechtsbehelfsfähigen Klagegegenstände aufgenommen. Dazu zählt z.B. die Verordnung vom 24.06.2024 über die „Wiederherstellung der Natur“ und viele mehr.

Generalklausel anstatt abschließender Liste

Da sich die Rechtsentwicklung innerhalb der Europäischen Union dynamisch gestaltet, halten wir die Aufnahme einer Generalklausel anstatt einer abschließenden Liste, für geboten. „Abschließende Listen“ kennen wir bereits von der ehemaligen Ampelregierung bei den windenergiesensiblen Vogelarten („Habeck-Liste“). Diese Koalition setzt diesen Weg jetzt auch beim UmwRG fort. Der Gesetzentwurf ist teilweise darauf angelegt, die Kontrolle staatlichen Handelns im Natur- und Umweltschutz durch die anerkannten Verbände auszuschalten, obwohl dies gegen EU-Recht und die Aarhus-Konvention verstößt.

Materielle Präklusion

Der erneute Versuch, die „materielle Präklusion“ wieder einzuführen, wurde vom EUGH schon mehrfach als unionsrechtswidrig und unzulässig erklärt. Dort würde das neue Gesetz sicherlich auch bald wieder landen. Verbandsklagen spielen mit weniger als 70 Fällen pro Jahr mit nur 0,1% aller Verwaltungsklagen in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Bedeutend ist allerdings deren Erfolgsquote von über 50%. Die anerkannten Verbände leisten also einen wichtigen demokratischen Beitrag als Wächter des Rechtsstaats im Natur-, Umwelt- und Artenschutzrecht, was offensichtlich nicht erwünscht ist.

Befristete Anerkennung

Die vorgesehene befristete Anerkennung der aktuell 420 anerkannten Verbände wurde nur deshalb fallen gelassen, weil die Bundesländer einen damit verbundenen enormen Bürokratiebedarf gesehen hatten.

Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen bei Infrastrukturprojekten

Der Wegfall der aufschiebenden Wirkung läuft Gefahr, an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit zu rütteln. Dadurch würde der wichtige präventive Charakter von Verbandsklagen ausgehebelt, es würden irreversiblen Tatsachen geschaffen, bevor über die Rechtmäßigkeit eines Projektes entschieden wurde.

Klagefristen

Klagefristen sollten logischerweise erst dann beginnen, wenn die zuständigen Behörden die vollständigen Akten vorgelegt haben. Dies wäre ein echter Beitrag zur Beschleunigung von Verfahren.

Nach diesem Gesetz ist vor dem neuen Gesetz!

Bitte protestieren Sie bei Ihren Bundestagsabgeordneten gegen dieses undemokratische und EU-rechtswidrige Vorgehen, die Rechte der anerkannten Verbände und der Zivilgesellschaft zu beschneiden!

 

Mehr Infos:

https://www.bundestag.de/resource/blob/1156940/Stellungnahme-GLI.pdf

https://www.greenlegal.eu/umwrg/

https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-bund-will-klagerecht-von-umweltverb%C3%A4nden-beschneiden-_arid,5903532.html


© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
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