22.12.2023 - Neuigkeiten

Wölfin „Gloria“ darf vorläufig nicht abgeschossen werden

Nordrhein-Westfalen

Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Beschlüsse im Wege von Zwischenverfügungen entschieden. Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hatte wie zwei weitere Antragsteller am 21.12.2023 Klage und einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Tötung einer streng geschützten Art eingereicht. Über die Eilanträge selbst wird das Gericht nach eigenen Aussagen im Verlauf der kommenden Wochen entscheiden.

„Mit Blick auf die betroffenen öffentlichen Interessen – einerseits den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden – ist die begehrte Zwischenentscheidung zur Verhinderung vollendeter Tatsachen durch Tötung der Wölfin geboten“, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

 

 


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