28.01.2026 - Neuigkeiten

NI klagt gegen Wolf-Abschussgenehmigung im Schwarzwald

Bild: Markus Dübbert

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat mit Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2026 entschieden, dass der Wolf GW2672m, der im Nordschwarzwald entlang der Grenze zwischen den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg i.Br. lebt, aus der Natur entnommen werden dürfe. Insgesamt habe das Ministerium knapp zwei Jahre lang versucht, den Wolf einzufangen. Weil dies nicht gelungen sei, müsse der Wolf nun geschossen werden.

Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hat gegen die Ausnahmegenehmigung des Ministeriums beim Verwaltungsgericht Stuttgart Anfechtungsklage erhoben. Wegen des drohenden Abschusses des Wolfes wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit welchem erreicht werden soll, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens verfolgt werden darf.

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