OVG Niedersachsen stoppt Wolfsabschuss im Landkreis Helmstedt
Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat auf die Beschwerde der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) und eines weiteren Naturschutzverbandes (des Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.) gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig vom 7. Oktober 2025 mit Beschluss vom 9. Dezember 2025 die sofortige Vollziehbarkeit einer Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfs auf dem Gebiet des Landkreises Helmstedt ausgesetzt. Der Beschluss des Senats ist unanfechtbar.
Zurecht hätten die beiden Natur- und Umweltschutzverbände die Bewertung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig gerügt. Dieses vertrat den Standpunkt, so die NI, dass zumutbare Alternativen zur Tötung eines Wolfes, um den drohenden wirtschaftlichen Schaden abzuwenden, nicht erkennbar seien.
OVG: grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Ausnahmegenehmigung
„Insbesondere gewährleiste die der Genehmigung beigegebene Bedingung ihres Wirksamwerdens nicht, dass es an einer zumutbaren Alternative zur Letalentnahme des Wolfs GW3559m fehle. Es bestünden schon im Ausgangspunkt grundsätzliche rechtliche Bedenken dagegen, eine für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wesentliche gesetzliche Voraussetzung in eine Nebenbestimmung „abzuschieben“. Jedenfalls müsse auch eine solche Nebenbestimmung dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit genügen, was sich im vorliegenden Fall allerdings nicht feststellen lasse“, betont das Oberverwaltungsgericht.
Alle Herdenschutzzäune müssen elektrifiziert sein
Zum Herdenschutz stellt das Gericht eindeutig klar: Alle Herdenschutzzäune müssen elektrifiziert sein. Im Streitfall wurden die Schafe durch Mobilzäune ohne Stromführung umzäunt. Dies reicht nicht, um Wölfe abzuhalten. Weiterhin fehlte an den im Landkreis Helmstedt aufgestellten Zäunen ein Untergrabungs- wie auch ein Überkletterschutz. Die Ausnahmegenehmigung war deshalb wegen Nichteinhaltung der Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift rechtswidrig.
Ausnahmegenehmigung fehlerhaft
Darüber hinaus war die Ausnahmegenehmigung fehlerhaft, weil sie mit ihrer Nebenbestimmung Nr. 9 die Überprüfung des praktizierten Herdenschutzes dem Schützen überließ. Stattdessen muss der Landkreis Helmstedt in einem Fall der beabsichtigten Entnahme eines Wolfes das Erfüllt sein der fachlichen Anforderungen an den korrekten Herdenschutz selbst überprüfen. Der Landkreis darf seine eigene Einschätzung nicht delegieren. In Konsequenz dieses Defizits war die Ausnahmegenehmigung zusätzlich nicht hinreichend klar und bestimmt genug.
Herdenschutz ermöglicht friedliches Zusammenleben
Die Naturschutzinitiative beobachte eine zunehmende Tendenz, auch geschützte Tierarten zu bekämpfen, wenn sie Lobbygruppen Aufwand verursachen. Der Wolf sei nur das aktuell prominenteste Beispiel dafür. Ähnliche Debatten gebe es auch bei den Arten Biber, Luchs und Fischotter, die ebenfalls in ehemalige Lebensräume zurückkehrten.
„Daher ist es wichtig, den Herdenschutz zu stärken. Nur so ist ein friedliches Zusammenleben möglich. Die Tierhalter sind nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, ihre Tiere zu schützen, nicht nur gegen den Wolf. Hierzu gehören neben einer fachgerechten Zäunung je nach Gegebenheiten auch Pferche, Ställe und Herdenschutzhunde. Richtiger Herdenschutz schützt nämlich Schaf und Wolf. Wer seine Tiere nicht schützen kann, kann auch keine halten“, so der Natur- und Umweltschutzverband.
Ansprechpartner:
Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
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Wolfabschuss: NI widerspricht dem OVG Lüneburg und fordert Herdenschutz
Niedersachsen / Das Verwaltungsgericht Stade hat den Antrag der NI, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Ausnahmegenehmigung des NLWKN vom 17.10.2025 wiederherzustellen, abgelehnt. Die Ausnahmegenehmigung zielte darauf ab, Wölfe des Rudels „Nordholz“ (NHZ) in Stadt und Kreis Cuxhaven aus der Natur zu „entnehmen“.
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Niedersachsen / Auf Antrag der NI hat das Verwaltungsgericht Stade den Wolfabschuss durch einen sogenannten Hängebeschluss gestoppt. Von der am 17.10.2025 erteilten Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes darf bis zu einer Entscheidung des Gerichtes im Eilverfahren kein Gebrauch gemacht werden.
Halali auf den Wolf in Deutschland?
Die an die Kommission der EU übermittelte Meldung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ für den Wolf in der kontinentalen Region Deutschlands hält einer fachlichen Überprüfung nicht stand. - Anmerkungen, Einblicke und Ausblicke von Dr. Wolfgang Epple.
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