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14.12.2021

Hessen

Umweltministerin Hinz muss Einschlag-Stopp für alte Buchenbestände durchsetzen

 
Gefällte Rotbuchen im FFH-Gebiet Haag-Stiftes bei Oberzell, Hessen - Foto: Christine Föller

Die hessische Landesregierung hatte 2021 ein Einschlag-Stopp-Moratorium für alte Buchenwälder beschlossen. Nach jahrelanger Forderung sah der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) dies als Zeichen, dass die drastische Lage der hessischen Laubwälder und ihres schwindenden Arteninventars endlich erkannt worden sei.

Grund der Forderungen waren die Folgen einer über 20-jährigen, rein auf forstwirtschaftliche Belange ausgerichtete Übernutzung alter Buchenbestände im Staatswald. Die landesweit durchgeführten Schirmschläge wurden selbst in den europäisch geschützten FFH-Waldgebieten durchgeführt, so die NI. Die naturschutzfachlichen Vorschläge der Biologen in den Schutz-Gutachten für alte Laubwaldbestände seien weitestgehend überhört oder ignoriert worden. Weder die Endnutzung alter Buchen noch die Unterpflanzung mit nicht standortheimischen Douglasien stelle gemäß landespezifischer Auslegung eine Beeinträchtigung der Buchenwaldlebensräume dar. Die Folge sei ein allerorts devastiertes Waldbild, unabhängig ob im Wirtschaftswald oder in den europäischen Schutzgebieten.

Der Verlust alter Buchen habe auch einen Artenschwund der Vogelwelt in den heimischen Wäldern zur Folge, wie er von der Vogelschutzwarte bereits 2014 dokumentiert worden sei. So weise ein Drittel der 92 Waldvogelarten einen ungünstigen und schlechten Erhaltungszustand auf. Die Monitoring-Berichte zu den Wald-Vogelschutzgebieten ließen schon jetzt eine weitere Verschlechterung der Situation erkennen.

„Seit dieser Vogel-Inventur hat sich die Situation in den hessischen Buchenwäldern nochmals drastisch verschlechtert. Durch die aufgerissenen Kronendächer und den ausgedünnten Altbuchenbeständen sind Bäume und Waldboden immer mehr der Sonneneinstrahlung ungeschützt ausgeliefert. Das macht sich nun in Trockenschäden auch im Laubwald bemerkbar. Die heißen Sommer der letzten Jahre haben den Waldschäden weiteren Vorschub geleistet. Jedoch ist nicht der Klimawandel dafür ursächlich verantwortlich, wie seitens der Forstverwaltung immer wieder behauptet wird, sondern die jahrelange nicht ökologisch ausgerichtete Forstwirtschaft. Ein Blick auf die vitalen sommerheißen Buchenwälder in Südosteuropa, die nicht ihrer Kronendächer beraubt sind, straft diese Aussage Lügen“, erklärte Dipl.-Biologin Dr. Yvonne  Walther, Sprecherin der NI in Hessen.

Auch treffe ein Rückgang der „Kronenverlichtung“, wie im jüngsten Waldzustandsbericht zu lesen sei, de facto weder zu, noch entspreche es der aktuellen Vorgehensweise von HessenForst. Da die schwammig formulierten Forstregelwerke keine Priorisierung der Biodiversitäts-Ziele erkennen ließen, werde stets der Interpretations-Spielraum genutzt, um wirtschaftliche Belange voran zu stellen, so der Umweltverband.

In diesem Herbst musste die Naturschutzinitiative (NI) nun feststellen, dass es im hessischen Staatswald trotz Einschlagmoratorium weiterhin den letzten alten Buchen an den Kragen gehe, sogar in Natura-2000-Gebieten. HessenForst begründe dies mit der Verkehrssicherungspflicht. Hierbei würden laut NI in den Forstrevieren vielerorts jedoch nicht nur alte Buchen am Wegesrand gefällt, sondern auch Bäume mit Trockenschäden im Bestand.

„Es ist völlig unverständlich, dass die Forstämter die europarechtlich geforderten Aspekte in Hinblick auf die Sicherung der Biodiversität unberücksichtigt lassen. Bei vielen Buchen könnten die schadhaften Kronenteile entfernt oder zumindest die ökologisch wertvollen Baumschäfte erhalten werden. Ohne Krone kann die Standsicherheit des Baumes gewahrt werden und der Baumstamm als Lebensraum für eine potenzielle Höhlennutzung bzw. für künftige Totholzbewohner dienen. Denn erst in der wertvollen Zerfallsphase eines Baumes nimmt die Artenvielfalt zu“, so Dr. Walther (nicht nur Kleinstlebewesen, auch Vögel und Fledermäuse).

Darüber hinaus bedeutet ein weiterer Einschlag der verbliebenen alten schattenspendenden Buchen nur die Fortsetzung des Teufelskreislaufes der Waldschäden. „Daher fordern wir die sofortige Unterlassung dieser Baumfällungen“, so Dr. Walther.

Da es endlich an der Zeit sei, die Ziele der europäischen Schutzgebiete ernst zu nehmen, mahnt die NI generell ein Umdenken im Hinblick auf den Stellenwert der Erholungsnutzung und der damit einhergehenden Verkehrssicherungspflicht an. Auch könne in der Herausnahme geschädigter Buchen keine wirtschaftliche Notwendigkeit erkannt werden. Denn auf dem deutschen Markt bestehe weder eine Nachfrage nach starkem Buchenholz als Baumaterial noch werde der gefällte Baum einer anderen nachhaltigen Nutzung zugeführt. Selbst HessenForst räumt in der Presse ein, dass Buchen auch zu Kaminholz verarbeitet würden. Eine solche Nutzung läuft sowohl dem europäischen Gebietsschutz als auch den Klimazielen zuwider.

„Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung und HessenForst auf, ab sofort eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für die hessischen Forsteinrichtungswerke in allen europäischen Schutzgebieten durchzuführen, bevor ein einziger Baum gefällt wird. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen aus dem Jahre 2020 sei hier eindeutig und müsste der Landesregierung bekannt sein“, so die Naturschutzinitiative (NI).

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