13.10.2022
Baden-Württemberg
Naturschutzinitiative (NI) klagt gegen Windenergieanlagen Hohfleck, Sonnenbühl beim VGH Baden-Württemberg
Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Gemarkung Undingen, Gemeinde Sonnenbühl, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Klage eingereicht.
Die Klage wird nach Vornahme einer umfassenden Akteneinsicht derzeit begründet.
Entsprechend ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs wird ein Schwerpunkt dieser Begründung im Artenschutz liegen. Die Genehmigung verstößt nach Ansicht der Naturschutzinitiative (NI), die sich auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten stützt, unter anderem gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot, ohne dass ausreichende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen sind oder eine Ausnahmeerteilung in Betracht kommt. Die Erteilung einer Ausnahme vom Tötungsverbot wäre ohnehin nicht mit dem EU-Naturschutzrecht zu vereinbaren. Zu diesem Ergebnis kommen auch mehrere renommierte Rechtswissenschaftler in von der NI beauftragten Gutachten.
Die Naturschutzinitiative (NI) ist ein bundesweit anerkannter Umweltverband mit ca. 14.000 Mitgliedern, der in Baden-Württemberg durch über 14 Länder- und Fachbeiräte sowie Regionalgruppen vertreten ist. Er setzt sich für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen ein.