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11.11.2022

Keine Eilverordnung am EU Parlament vorbei!

FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie der EU werden ausgehebelt

 

Foto:pixabay

Am 09.11.2022 ist von der EU-Kommission eine neue befristete Dringlichkeitsverordnung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen bekannt gegeben worden. Ziel der Verordnung ist es, die Umsetzung des am 18.05.2022 vorgelegten „REPowerEu-Plan“, die neue Zielvorgabe zur Bewältigung der Klimakrise durch Energieeinsparung, Diversifizierung der Energieversorgung und die Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren noch mal voranzutreiben.

„Mit dieser Dringlichkeitsverordnung der EU-Kommission sollen offenbar jedoch die eigenen EU-Richtlinien zum Artenschutz ausgehebelt werden. Dieses Vorgehen ist als höchst kritisch zu bewerten und bedarf der rechtlichen Überprüfung. Das dürfen wir nicht hinnehmen“, erklärte Claudia Rapp-Lange, Referentin für Artenschutz der Naturschutzinitiative (NI).

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Mehr lesen:
Vollständige Pressemitteilung der EU:
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung):
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen:

 

 

 

 

 

 

 

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