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10.02.2023

Notfallverordnung stoppen!

Ökologischen Scherbenhaufen verhindern!

Naturschutzinitiative beauftragt Rechtsgutachten

Die NI lässt die „Notfallverordnung“ rechtlich überprüfen, da diese Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz sowie auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden darstellt. Sie konterkariert die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstößt offensichtlich gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt.

Die NI hat daher bei dem renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe), folgende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben:

  • Rechtsgutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit von § 6 WindBG mit dem Unionsrecht in Bezug auf die Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Wegfall der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften
  • Rechtsgutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit der Änderung des § 49 UVPG mit dem Unionsrecht in Bezug auf Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung
  • Rechtsgutachten zur Prüfung der Möglichkeit, als anerkannter Umweltverband direkt beim EuGH eine Klage einzureichen

Die Rechtsgutachten werden benötigt für

  • eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Vereinbarkeit der „Habeckschen Notfallverordnung“ mit dem EU Recht
  • Klageverfahren anhand geeigneter und aussichtsreicher Fälle

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! Helfen Sie uns, die Notfallverordnung zu stoppen!

Spendenkonto DE60 5739 1800 0011 5018 26 - Stichwort „EU-Notverordnung“

Protestieren Sie per Email bei Ihren Bundestags- und Europaabgeordneten.

Hier finden Sie Ihre Bundestags- und EU-Abgeordneten:

www.bundestag.de/abgeordnete

www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all

Mehr lesen:

01.02.2023 - PM: Habeck Pläne verstoßen gegen den gesetzlichen Schutz der Lebens...

09.12.2022 - EU-Notfallverordnung stoppen!

EU-Kommission schwächt gezielt den Natur- und Artenschutz

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Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG