• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

12.03.2021

Urteil des EuGH vom 4. März 2021

Folgen für die deutsche Umweltrechtspraxis

Weißstörche - Foto: NI

„Die Entscheidung des EuGH muss zu einer Neubewertung insbesondere der auf § 44 Abs. 5 BNatSchG basierenden Praxis führen. Manches von dem, was bislang unter Bezugnahme auf die dort vorgesehenen Privilegierungen beurteilt und genehmigt wurde, wie etwa CEF[1]Maßnahmen oder Ökologische Flutungen, bedarf einer kritischen Betrachtung im Hinblick auf die jüngsten Ausführungen des EuGH. Wirklich überraschen kann das Urteil des EuGH allerdings nicht.“

„Es kommt eher selten vor, dass der EuGH den Schlussanträgen der Generalsanwaltschaft nicht folgt. Umso bemerkenswerter ist das Urteil des EuGH vom 4. März 2021, mit dem die zweite Kammer dem Vorschlag der deutschen Generalanwältin, Juliane Kokott, eine klare Absage erteilt hat.

Neben weiteren lesenswerten Hinweisen zur FFH-Richtlinie und zur Vogelschutzrichtlinie hat es der EuGH abgelehnt, die Tatbestände der Tötungs- und Störungsverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art auszulegen.

Die Entscheidung bietet Vorgaben für die Praxis in den Mitgliedstaaten. In Deutschland dürfte insbesondere die Anwendung und Auslegung von § 44 Abs. 5 BNatSchG in Frage stehen.“

- Dr. Rico Faller, Caemmerer Lenz, Karlsruhe -

Lesen Sie hier die Analyse des renommierten Verwaltungsrechtlers Dr. Rico Faller >>>

 

Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG