Vereinszweck (Auszüge aus der Satzung)
Zweck des Vereins ist der überparteiliche und wirtschaftlich unabhängige Naturschutz sowie die Landschaftspflege, insbesondere der Schutz bedrohter Tierarten, die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für Tiere und Menschen samt einem tragfähigen Lebensraumverbund, die Förderung von Eigendynamik in der Natur und von sich neu entwickelnder Wildnis sowie der Schutz unser Landschaften, des Landschaftsbildes sowie deren Ästhetik und Kulturgüter. Dazu werden neue Naturschutzkonzepte und Verbindungen der unterschiedlichen Disziplinen besonders gefördert. Vornehmlich bezweckt der Verein den Schutz der Wälder und der in diesem Lebensraum lebenden Tiere, Vögel und Fledermäuse, den Schutz der Artenvielfalt in der Landwirtschaft und der Lebensräume für Wildtiere, Wildpflanzen und Wildpilze sowie der Schutz sonstiger Wildtiere im Wald, Offenland und Gewässern samt ihrer natürlichen Eigendynamik in allen Lebensbereichen. Er zielt darauf ab, das Verständnis für Naturvorgänge und notwendige Schutzmaßnahmen in allen Kreisen der Bevölkerung, in der Jugend- und Erwachsenenbildung und insbesondere bei den verantwortlichen Persönlichkeiten in Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu fördern. Der Verein bezweckt, bei den verantwortlichen Stellen und in der Öffentlichkeit Planungen oder Maßnahmen mit Nachdruck entgegenzutreten, die Wildtiere, Wildpflanzen, Lebensräume, Ökosysteme und Landschaften schädigen und/oder einer natürlichen Dynamik unangemessen entgegen stehen. Der Verein setzt sich dafür ein, dass Natura 2000 Gebiete, Nationalparke, Wälder, Auwälder, Naturwaldreservate, Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Wasser-schutzgebiete, Naturschutzgebiete, Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen der Biosphärenreservate, markante Landschaftsübergänge, besonders schützenswerte Landschaften sowie alle gesetzlich geschützten Biotope von Baumaßnahmen jeglicher Art freigehalten werden müssen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Unsere Satzung : Satzung Naturschutzinitiative e.V. (NI)