Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
VGH: Wolf an der Hornisgrinde darf getötet werden – NI widerspricht
BW / „Wir teilen die Auffassung des Gerichtes nicht und erachten den Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch mit dem nationalen Naturschutzrecht für nicht vereinbar...“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Baden-Württemberg.
Naturschutzinitiative fordert: Weidetierhalter müssen ihre Tiere schützen!
RLP / Die wiederholten Übergriffe auf Weidetiere im Westerwald sind für die betroffenen Tierhalter tragisch. Das Leid der angegriffenen Tiere ist enorm, wäre durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen jedoch zum größten Teil vermeidbar gewesen.
Zwischenentscheidung: VGH stoppt vorläufig Abschuss von „Grindi“
Schwarzwald / Der im Gebiet der Hornisgrinde heimische Wolf, mittlerweile schon liebevoll „Grindi“ genannt, darf laut einem heute (09.02.2026) angeordneten Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vorerst nicht abgeschossen werden.
Zwischenentscheidung: VGH stoppt vorläufig Abschuss von „Grindi“
Schwarzwald / Der im Gebiet der Hornisgrinde heimische Wolf, mittlerweile schon liebevoll "Grindi" genannt, darf laut einem heute angeordneten Zwischenbeschluss des VGH Baden-Württemberg vorerst nicht abgeschossen werden.
Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden – NI legt Beschwerde ein
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hält die Abschussgenehmigung für EU-rechtswidrig und hat daher vor Gericht Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden
+++ EILMELDUNG 30.01.2026:
Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden! +++
Wolf-Abschussgenehmigung: Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein
Baden-Württemberg / Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW hat mit einer Ausnahmegenehmigung entschieden, dass der Wolf GW2672m, der im Nordschwarzwald entlang der Grenze zwischen den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg i.Br. lebt, aus der Natur entnommen werden dürfe.
213 Organisationen fordern bleibenden Schutzstatus für Wölfe
Auch die Naturschutzinitiative e.V. (NI) unterzeichnete den Brief an die EU-Umweltminister, in dem 213 Organisationen die Mitgliedstaaten aufforderten, den Schutz der Wölfe nicht herabzusetzen.
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