Saatkrähe [Corvus frugilegus]

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Wo Brutkolonien auf hohen Bäumen bestehen, da ist die Saatkrähe durch ihr konzentriertes Vorkommen und einem zeitweise hohen Lärmpegel an krächzenden Lauten nicht überseh- und -hörbar. In der Feldflur geht es dagegen unauffälliger zu. Hier unterscheiden die meisten Menschen nicht zwischen den ähnlich großen Krähenarten. Von ihnen ist die Rabenkrähe in Deutschland wesentlich häufiger und gleichmäßiger verteilt, während die Saatkrähe regionale Schwerpunkte hat.

Saatkrähe Fakten:
Lateinischer Name:Corvus frugilegus
Größe:ca. 46 cm Körperlänge bei einer Flügelspannweite von 81-99 cm
Besondere Kennzeichen:Schwarzer Rabenvogel in Größe der Rabenkrähe, der sich als erwachsener Vogel aber von der Rabenkrähe durch einen kahlen Schnabelgrund, einem mehr „eckigem“ Kopfprofil und Federhöschen an den Beinen unterscheiden. Auch die Rufe unterscheiden sich von mehr gedehnten Lauten bei der Saatkrähe zu mehr rollenden Lauten bei der Rabenkrähe. Die Saatkrähe ist ein ausgesprochener Schwarmvogel und wird nur selten vereinzelt angetroffen.
Gelege:Die Saatkrähe ist ein Koloniebrüter. Die ersten der in Dauerehe lebenden Paare stellen sich schon Ende Januar oder im Februar an den Brutstandorten ein, gebrütet wird aber meist erst ab Ende März. Das Weibchen brütet ca. 3 Wochen auf 3-6 Eiern und wird währenddessen vom Männchen ernährt. Die Nestlingszeit dauert etwas länger als einen Monat, wobei in den ersten 2 Wochen das Weibchen noch die Brut bewacht und hudert .
Lebensraumansprüche:Die Saatkrähe ist ein Bewohner der Feldflur. Bevorzugt werden Niederungsgebiete. Sie kommt aber auch in offenen Mittelgebirgslagen vor. Besonders auf Äckern und Grünland wird nach Nahrung gesucht und in Feldgehölzen liegt der bevorzugte Niststandort der Kolonie. Aufgrund der jagdlichen Verfolgung (in Deutschland v.a. bis zur Unterschutzstellung Anfang der 2000-er Jahre), aber auch durch gezielte Störungen an den Kolonien, verlegten die Saatkrähen ihre Brutkolonien oft in die von der Bejagung meist freien Städte, wo sie aber wegen eines hohen Lärmpegels auch oft unerwünscht sind. In der Folge kommt es deshalb auch hier zu teils illegalen Vergrämungen.
Nahrung:Pflanzliche und tierische Nahrung, wobei letztere überwiegt, bei Nestlingen noch mehr als bei den adulten Tieren. Ein pflanzliches Element (v.a. Getreide- oder Maiskörner) ist jedoch immer Bestandteil. Tierische Nahrung bilden hauptsächlich wirbellose, besonders bodenbewohnende Insekten und deren Larven sowie Würmer. Auch kleinere Wirbeltiere wie Mäuse werden gerne erbeutet. Nachbrutzeitlich werden auch Beeren und Steinobst genutzt, dieser Anteil ist insgesamt aber eher unbedeutend.
Beobachtung im Jahreslauf:Nicht zu übersehen sind die Brutkolonien, in denen sich auf hohen und spät austreibenden Bäumen Nest an Nest reiht. Während der Brut- und Nestlingszeit zwischen Februar und Ende Mai herrscht im Nahbereich der Kolonie ein markanter Geräuschpegel. Danach verlassen die Vögel den Koloniestandort und bewegen sich in mehr oder weniger großen Trupps in der Feldflur. Zum Winter können bei uns größere Schwärme osteuropäischer Saatkrähen erscheinen. Die Zahl der in Deutschland überwinternden Saatkrähen hat aber möglicherweise wegen der auch im Osten milderen Winter abgenommen. Allerdings wird auch ein Rückgang der Bestände Osteuropas angenommen. Die in Deutschland brütenden Tiere sind Teilzieher, d.h. ein Teil der Population unternimmt im Winterhalbjahr meist eher kürzere Wanderungen.
Für was steht die Art:Die Saatkrähe steht für zunehmende Intoleranz und fehlendes Rücksichtsbewusstsein gegenüber Arten die den Einen als lästig erscheinen und die von Anderen als Konkurrenz wahrgenommen werden. Teile der Gesellschaft nähern sich wieder einem überwunden geglaubten Schaden-Nutzen-Denken, wo ein vorausschauendes und das Lebensrecht aller Tiere einschließendes Handeln nicht vorgesehen ist. Akzeptanz im Artenschutz braucht aber neben der Einbeziehung der Sichtweise aller Beteiligten v.a. das Werben um die Schönheit und Eigenart jeder Art und die Bereitschaft, wissenschaftlich entwickelte Maßnahmen anzuwenden - auch wenn es eine gewisse Mehrarbeit bedeutet. Die Saatkrähe ist jedenfalls eine faszinierende Art und Kolonien vermitteln, wie ziehende Vogelschwärme ebenfalls, eine besonders eindrucksvolle Facette der Natur.
Gefährdung:Deutschlandweit ungefährdet. Regional ist die Situation aber sehr unterschiedlich zwischen fehlenden, gefährdeten und (mäßig) zunehmenden Beständen. Die erbitterte Verfolgung der Saatkrähe durch den Menschen als vermeintlicher Schadvogel für die Landwirtschaft hatte den Vogel in Deutschland an den Rand des Aussterbens gebracht hat. Die Situation hat sich nach Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie zumindest regional gebessert. Europaweit ist die Gefährdung aber wegen Intoleranz und Missachtung der gesetzlichen Vorgaben eher weiter gestiegen, so dass die Saatkrähe zuletzt EU-weit als gefährdet bewertet wurde. Derzeit nehmen in Deutschland wieder die Stimmen zu, die sich für die Bekämpfung von Arten aussprechen. Auch bei der Saatkrähe geben die zuständigen Behörden zunehmend dem aus politischen- und Nutzerkreisen vorgetragenen Druck nach und erteilen begrenzte Abschussgenehmigungen.
Schutzmaßnahmen:Saatkrähen sind als ausgesprochene Kolonievögel empfindlich gegen Verfolgung an ihren Brutplätzen, weswegen der gesetzliche Schutz für die Art unbedingt zu erhalten ist. Sinnvoll kann aber ein zusätzliches lokales Saatkrähenmanagement mit verschiedenen Präventivmaßnahmen sein. So sind offene Silos (Mais) oder Futterdepots der Tierhaltung zu verschließen. Die Vergrämung in Gemeinden, die die lärmenden Kolonien loswerden wollen und anderseits die Vergrämung in der offenen Feldflur aus Angst vor Ernteschäden ist extrem kontraproduktiv. Es hat die weitere Aufsplitterung von Kolonien zur Folge, was meist einen weiteren Bestandsanstieg zur Folge hat. Deshalb ist die offene Landschaft wieder attraktiv zu machen, um der Flucht in die Stadt entgegenzuwirken. Kolonien im Offenland sind also bevorzugt zu erhalten. Dieses ist mit lenkenden Maßnahmen zur Schadensverhütung zu kombinieren. Von Behörden und Gemeinden sollte eine aufklärende, für Verständnis werbende Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.
Besonderheiten:Die Naturschutzinitiative (NI) hatte sich 2025 gegen eine Abschusserlaubnis eingesetzt und deshalb vor den zuständigen Gerichten gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt. Dabei wendete sich die NI gegen eine Allgemeinverfügung, die bei bestimmten Fallkonstellationen (Saatkrähen auf bestelltem Acker oder reifen Kirschplantagen) eine begrenzte jagdliche Entnahme zur Vergrämung erlaubt. Nach Auffassung der NI ist eine jagdliche Vergrämung in der vorgesehenen Weise weder hilfreich, noch ist eine Vereinbarung mit dem Arten- und Populationsschutz sowie dem Tierschutz allgemein möglich, erst recht nicht zur Brutzeit. Man greife zu schnell zur Flinte, ohne dass ein wissenschaftlich geführter Nachweis zur überlegenen Wirksamkeit der jagdlichen Vergrämung gegenüber einem aus gesetzlichen Gründen vorrangig zu bedienenden Maßnahmebündel aus nicht letalen Vergrämungsmaßnahmen und lenkenden Maßnahmen in der Landwirtschaft erwiesen ist. Das Verfahren war bei Erstellung des Beitrags noch nicht abgeschlossen.
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