Schwarzstorch [Ciconia nigra]

Der volkstümliche weiße Klapperstorch, der auch die Menschen über den Kindersegen glücklich macht, hat noch einen wenig bekannten schwarzen Bruder. Dieser Storch ist ein geheimnisvoller und scheuer Waldbewohner.

Schwarzstorch Fakten:
Lateinischer Name:Ciconia nigra
Größe:Ca. 97 cm hoch bei einer Spannweite von ca. 200 cm
Besondere Kennzeichen:Überwiegend schwarz (im Licht mit Erzglanz), einer weißen Bauchseite und im Brutkleid mit einem roten Schnabel und roten Beinen.
Gelege:3 - 5 Eier in einer Jahresbrut. Ein mächtiger Horst von 0,9 - 1,2 Meter Durchmesser wird auf einem gut anfliegbaren hohen Baum errichtet, meist im Bereich einer Astgabelung oder eines Seitenastes. In Felsgebieten teilweise auch Felsbrüter.
Lebensraumansprüche:Ausgedehnte Waldgebiete (Laub- und Mischwälder) mit Schwerpunkt in den Mittelgebirgen wo naturnahe Still- und Fließgewässer vorkommen und eine überwiegend extensiv genutzte Kulturlandschaft angrenzt.
Nahrung:Bevorzugt Fische, aber auch Amphibien, Kleinsäuger und größere wirbellose Tiere.
Beobachtung im Jahreslauf:Zugvogel, der von Mitte (Anfang) März bis Anfang September bei uns weilt um dann in West- und Ostafrika zu überwintern.
Für was steht die Art:Für den Wert naturnaher und störungsarmer großflächiger Wälder inkl. der davon ausstreichenden Bachtäler. Die Art steht auch für eine naturschädigende Energiewende und Fortwirtschaft sowie das Eindringen des Menschen in ungestörte Waldgebiete.
Gefährdung:Derzeit wird die ehemalige Rote Liste 1-Art als „ungefährdet“ betrachtet. Sie ist dabei aber immer noch sehr selten. Die Phase der Ausbreitung bis etwa 2010 ist aktuell einer Phase der Stagnation oder lokal schon einer deutlich rückgängigen Entwicklung gewichen. Ein möglicher Grund sind die stark gestiegenen Störungen aufgrund einer intensiveren Waldnutzung durch Forstwirtschaft und Freizeitnutzung sowie der Errichtung von Windenergieanlagen. Überregional beklagen Fachleute der Art, dass der eigentlich streng brutplatztreue Storch immer häufiger seinen Brutplatz wechseln muss. Die NI konnte in diesem Zusammenhang schon mehrere Zerstörungen von Niststätten dokumentieren und anzeigen.
Schutzmaßnahmen:Erhalt großflächig störungsarmer Zonen, wo der Schwarzstorch brütet, Verzicht auf WEA im Wald, Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung unter Beachtung einer störungsarmen Balz-, Brut- und Aufzuchtphase und der Verbesserung der Wasserhaltung, lokal Verbesserung der Fließ- und Stillgewässer, Anhebung des Wasserstandes zur Optimierung von Feuchtgebieten, Maßnahmen zur Besucherlenkung zur Verringerung des Freizeitdruckes.
Besonderheiten:Normalerweise wird der Horst über viele Jahre genutzt, der dabei immer weiter ausgebaut wird und damit in der Masse anwächst. Der regelmäßig genutzte Horst sollte auch in Zeiten der Abwesenheit gesetzlich geschützt sein. Der Schutz der „Niststätte“ bezieht auch das für eine erfolgreiche Brut nötige direkte Umfeld ein, so es entscheidend für die Nutzung oder Aufgabe des Brutplatzes ist. In einem Radius von 100 - 300 m um den Horst sollte eine starke Biotopveränderung, Horstfreistellungen oder eine regelmäßige Freizeitnutzung unzulässig sein. Der Nestlingsphase folgen ca. 2 Wochen, in denen sich die Jungstörche noch in der Horstumgebung aufhalten und dort gefüttert werden. Danach verlassen die Alttiere ihre Jungen, um wieder nach Afrika zu ziehen. Die Jungstörche folgen erst später nach. Ihnen muss der Weg nicht gezeigt werden. Flugrichtung und Zielregion ist ihnen angeboren.
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