13.08.2026 - Neuigkeiten

Abschuss von Fischottern ist rechtswidrig

Fischotter

Nachdem die Naturschutzinitiative e.V. (NI) die beiden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (VG) und dem Verwaltungsgerichtshof Bayern in München gewonnen hatte, hat das VG Regensburg nunmehr mit Urteil vom 12.08.2026 die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz zum Abschuss von Fischottern für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Das Gericht hat die Berufung nicht zugelassen.

Keine nachvollziehbare Begründung

„Die Allgemeinverfügung verstoße gegen Artikel 16 Abs.1 der FFH Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz, „weil hinichtlich der oberpfälzischen Gebiete jedenfalls eine Nichtverschlechterung des Populationszustands nicht nachgewiesen ist“, so das Verwaltungsgericht.

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