Abschuss von Fischottern ist rechtswidrig – Verwaltungsgericht stärkt Artenschutz
Nachdem die Naturschutzinitiative e.V. (NI) die beiden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (VG) und dem Verwaltungsgerichtshof Bayern in München gewonnen hatte, hat das VG Regensburg nunmehr mit Urteil vom 12.08.2026 die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz zum Abschuss von Fischottern für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Das Gericht hat die Berufung nicht zugelassen.
Keine nachvollziehbare Begründung
„Die Allgemeinverfügung verstoße gegen Artikel 16 Abs.1 der FFH Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz, „weil hinsichtlich der oberpfälzischen Gebiete jedenfalls eine Nichtverschlechterung des Populationszustands nicht nachgewiesen ist“, so das Verwaltungsgericht.
Auch habe die Regierung der Oberpfalz keine Unterlagen mit wissenschaftlichen Daten zu der Frage gelegt, ob trotz der Gebiets- und Höchstzahlfestlegungen der Allgemeinverfügung mit keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands dieser Population zu rechnen sei. Die Regierung der Oberpfalz habe nicht einmal mitgeteilt, ob sie den bisherigen Erhaltungszustand der Art für günstig oder für ungünstig erachtet. Es fehlt somit an einer nachvollziehbaren Begründung.
Allgemeinverfügung nicht mit EU-Recht vereinbar
Auch aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sei, wie von der NI in den Klageverfahren vorgetragen, die erlassene Allgemeinverfügung nicht mit dem europäischen Recht zu vereinbaren.
„Wenn Fischwirte, insbesondere Teichwirte durch einen Beutegreifer wie Fischotter, Graureiher oder Kormoran Verluste ihrer Fischbestände erleiden, denken sie und die örtlich zuständigen Behörden meist zuerst häufig an die Beseitigung der Beutegreifer statt über Mittel zur Beseitigung der Schadensursache. Der Fischotter ist eine streng geschützte Tierart und darf nicht gejagt werden“, betonten der bayerische NI-Landesvorsitzende
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
und Dr.
Wolfgang Epple
Wolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.
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Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Sprecher der NI in Bayern.
Dem bundesweit anerkannten Natur- und Umweltschutzverband ging es bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung aufgrund der bayerischen Rechtsverordnung auch um die Frage, ob der jährliche Abschuss von 23 Tieren den Teichwirten überhaupt helfen könne. Denn wenn nach einem Abschuss neue Tiere zuwanderten, dann löse sich das Problem nicht. Wenn vor allem die territorialen Alttiere geschossen würden, dann kann es passieren, dass sich zusätzlich Jungtiere erst recht zu den Fischteichen begeben würden. Denn sie würden dort die leicht greifbare Beute vorziehen.
Gericht stärkt den Artenschutz
„Für uns steht die Geeignetheit der Dezimierung der Fischotterbestände generell in Frage. Die Jagd auf Fischotter löst nicht das Problem. Letztlich darf es Ausnahmegenehmigungen nur in besonderen und gut begründeten Einzelfällen geben – also nicht auf der Grundlage einer Rechtsverordnung plus einer Allgemeinverfügung, sondern nur, sofern überhaupt, aufgrund behördlicher Einzelfallentscheidungen, die wiederum rechtlich überprüft werden könnten“, betonten Harry Neumann und Dr. Wolfgang Epple.
“Das Gericht hat mit Bezug auf das Vorsorgeprinzip des europäischen Rechtes und auf die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, das die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, mit diesem Urteil den Artenschutz in Bayern deutlich gestärkt. Da Unsicherheit hinsichtlich der Folgen einer durch die Hintertür eingeführten Jagd auf den Fischotter besteht, gewährleistet nur die Umsetzung der klaren Vorgaben für Ausnahmen vom strengen Schutz das Überleben des Fischotters. An diesen Vorgaben haben sich auch bayerische Behörden auszurichten“, so Dr. Wolfgang Epple.
Ansprechpartner:
NI streitet für das Existenzrecht von Fischotter und Biber
BY u. BW / Die NI klagt derzeit gegen verschiedene Verordnungen und Verwaltungsakte die faktisch einer Bejagung dieser beiden besonders geschützten Arten gleichkommen.
NI stoppt Fischotterabschuss in Bayern – Verstoß gegen EU-Recht
BAY / Insgesamt bestehen laut VGH nach Auswertung der herangezogenen Studie zu viele Ungewissheiten über die Auswirkungen etwaiger Fischottertötungen. Dies gehe gemäß dem Recht der Europäischen Union zulasten der nachweispflichtigen Behörde.
Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt gegen Fischotterabschuss in Bayern
Die Regierung der Oberpfalz hat eine Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern erlassen. Die NI hat gegen diese Allgemeinverfügung Klage erhoben und einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, da sie die geplanten Abschüsse für rechtswidrig hält.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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