Ein Platz für wilde Tiere?

In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.


Mehr zum Thema:

Naturschutzinitiative e.V. (NI): Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht!

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz strikt ab. Das ist ein Rückfall in die Zeiten der Ausrottung, die doch eigentlich der Vergangenheit angehören sollten.

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Aktion zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfes sofort stoppen! Verlängerung der Abschussgenehmigung rechtlich und ethisch nicht haltbar!

Zu der von den Umweltorganisationen NABU und BUND Baden-Württemberg geforderten Verlängerung der Jagd auf den „Hornisgrinde-Wolf“ meldet sich die Naturschutzinitiative (NI), die nunmehr im Hauptsacheverfahren gegen die Abschussgenehmigung klagt, zu Wort.

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Mit dem Wolf leben lernen – Naturschutzinitiative e.V. (NI) lädt zum 1. Wolf-Samstag ein

Baden-Württemberg / Die Sympathie und Unterstützung für den Hornisgrinde-Wolf ist so groß, dass sich die Naturschutzinitiative e.V. (NI) entschlossen hat, alle Natur- und Wolfsfreunde zum 1. Wolf-Samstag am 7. März 2026 einzuladen. Die Veranstaltung findet in der Region Bühl/Herrenwies statt.

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Stellungnahme zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zur Tötung des Hornisgrindewolfes

Von Dr. Wolfgang Epple / Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zur Tötung des Wolfes GW2672m aus Sicht der Biologie und des Verhaltens des Wolfs.

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Dank an alle Freunde des Hornisgrindewolfes

Liebe Naturschützer, wir sind überwältigt und sehr berührt von der großen und tausendfachen Unterstützung und Hilfe, den Wolf im Nationalpark Baden-Württemberg zu retten. Dieser Wolf ist zum Symbol dafür geworden, dass der Mensch wieder lernen darf, im Einklang mit der Natur und wilden Tieren zu leben. Für diese große Unterstützung danken wir Ihnen allen sehr herzlich. 

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Wolf an der Hornisgrinde – Naturschutzinitiative (NI) klagt weiter

„Wir erwarten, dass die Gerichte die Beurteilung der Erhaltungszustände der bedrohten Tierarten wie dem Wolf nach dem übergeordneten EU-Recht vornehmen... Dies ist hier nicht der Fall, daher werden wir den Weg... bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Bei den Gerichten werden wir beantragen, den Fall unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen."

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VGH: Wolf an der Hornisgrinde darf getötet werden – NI widerspricht

BW / „Wir teilen die Auffassung des Gerichtes nicht und erachten den Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch mit dem nationalen Naturschutzrecht für nicht vereinbar...“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Baden-Württemberg.

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Naturschutzinitiative fordert: Weidetierhalter müssen ihre Tiere schützen!

RLP / Die wiederholten Übergriffe auf Weidetiere im Westerwald sind für die betroffenen Tierhalter tragisch. Das Leid der angegriffenen Tiere ist enorm, wäre durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen jedoch zum größten Teil vermeidbar gewesen.

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