10.09.2026 - Pressemitteilung

Wolfabschuss: Erfolg der NI in Bayern – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung zu

Die Regierung von Unterfranken hatte Anfang August 2024, kurz vor den Landtagswahlen in Bayern im September 2024, entschieden, dass die zwei Wölfe, welche damals in der Rhön lebten und das Rudel „Hohe Rhön“ bildeten, geschossen werden dürfen, nachdem diese dort Schafe einer Herde angegriffen hatten. Die Abschussgenehmigung war bis Ende August 2024 befristet.

NI reichte Fortsetzungsfeststellungsklage ein

Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hatte von dieser Genehmigung erst im September erfahren und stellte vor dem Verwaltungsgericht Würzburg eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage, mit deren Hilfe festgestellt werden sollte, dass die Abschussgenehmigung rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht Würzburg äußerte in der mündlichen Verhandlung vom 8. April 2025 zwar, dass die Genehmigung wegen eines formellen Fehlers rechtswidrig sei. Jedoch verneinte es die Zulässigkeit der Klage erst nach dem Ablauf der Befristung der Genehmigung. Der Naturschutzinitiative e.V. (NI) fehle das berechtigte Interesse, den Fall nachträglich überprüfen zu lassen.

Die Berufung wurde vom Verwaltungsgericht Würzburg nicht zugelassen. Wegen dieser Nichtzulassung der Berufung zog die NI vor den Bayerischen Gerichtshof in München (BayVGH) und beantragte die Zulassung der Berufung. Der BayVGH gab der Naturschutzinitiative e.V. (NI) nun mit Beschluss vom 8. September 2026 Recht.

NI legt Berufung beim BayVGH ein

„Wir werden nun die Berufung einlegen um die Fragen prüfen zu lassen, ob eine Naturschutzvereinigung nachträglich eine Feststellungsklage erheben darf und ob die damalige Abschussgenehmigung rechtens oder rechtswidrig war. Diese Fragen sind auch heute noch von Bedeutung. Das neue Jagdrecht nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) ändert an der Rechtslage im Ergebnis nichts“, erklärte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NI.



Ansprechpartner:

Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren

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