05.06.2020 - Neuigkeiten

EILMELDUNG – Windenergieanlagen Dahlem IV dürfen nicht in Betrieb genommen werden

Foto: Rotmilan – Ingo Kühl/NI

Mit Beschluss vom 04.06.2020 untersagte das VG Aachen auf Antrag der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) die Inbetriebnahme der bereits genehmigten Windenergieanlagen aus artenschutzrechtlichen Gründen.

Die NI wurde hierbei dankenswerter Weise durch die Deutsche Wildtier Stiftung und den NABU Euskirchen unterstützt.

Auszug aus dem Beschluss:

„Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für artenschutzrechtliche Bedenken, weil die Erfüllung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG im Hinblick auf den RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. nicht ausgeschlossen werden kann. Es bestehen substantiierte Anhaltspunkte, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan möglich erscheinen lassen, dessen Realisierung irreversible Folgen hätte.“

Weitere Informationen folgen.

 


 


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