Erneut getöteter Rotmilan im Windpark Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid
Am 14.07.2022 gegen 17.00 Uhr ist erneut ein toter RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. im Kreis Euskirchen unter einer Windenenergieanlage gefunden worden. Der Flügel des toten Rotmilans war gebrochen. Der getötete Vogel wurde von einem Anwohner, dessen Name den Naturschutzverbänden bekannt ist, gefunden. Der Finder dokumentierte die „Auffindesituation“ sorgfältig durch Bildaufnahmen des verunglückten Vogels und der Fundsituation.
Seit Beginn der Mahd der Wiesenflächen zwischen den Windrädern am 10.07.2022 konnten im „Windpark“ Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid zeitweilig bis zu 14 Greifvögel von NABU-Mitgliedern beobachtet werden. Die Greifvögel sammeln sich bei solchen Mahdereignissen sehr schnell zur Nahrungssuche über den frisch gemähten Wiesenflächen. Zu den Mahdzeiten sind die Altvögel mit der Versorgung der Jungvögel stark ausgelastet und nutzen die frisch gemähten Wiesen der Eifel gerne als gedeckten Tisch.
„Die Jungvögel des getöteten Rotmilans werden nun vergeblich auf Nahrung warten. Dies ist traurigerweise nicht der erste getötete Rotmilan, der im Windpark Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid seine Jungvögel nicht mehr versorgen kann. Bereits am 03.11.2020 wurde an fast gleicher Stelle ebenfalls ein toter Rotmilan gefunden“, so Marion Zöller vom NABU Euskirchen.
Für die Windenergieanlagen dieser Windzone in Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid bestehen fatalerweise keine Abschaltzeiten für die Mahdzeitpunkte in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Bereits im Jahr 2019 hatten die beiden Naturschutzverbände bei dem Besuch der damaligen Umweltministerin Ursula Heinen-Esser in Hellenthal mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass im Windpark Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid aufgrund der ausgeprägten Vorkommen von zahlreichen geschützten Greifvogelarten die Abschaltung der Windenergieanlagen bei Mahdereignissen die Population der vorkommenden Vogelarten schützen könne. Hierzu zählen insbesondere die aufgrund ihrer Jagdweise und ihres Flugverhaltens stark gefährdeten Rotmilane und Mäusebussarde.
NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. (NI) und NABU fordern von der Unteren Naturschutzbehörde daher erneut die Einrichtung von Abschaltzeiten bei Mahdereignissen für alle Windenergieanlagen in Gebieten, in denen gefährdete Vogelarten vorkommen. Die Abschaltzeiten sollten einen Zeitraum von mindestens 5 Tagen ab Beginn der Mahd umfassen, vor Sonnenaufgang beginnen und bis nach dem Sonnenuntergang andauern.
Mit Stand vom 17.06.2022 wurden bundesweit 695 getötete Rotmilane und 743 getötete Mäusebussarde unter Windenergieanlagen an die Zentrale Schlagopferstelle in Brandenburg gemeldet. „Dies ist eine besorgniserregende Zahl, wenn man bedenkt, dass nur ein sehr geringer Teil der durch Windenergieanlagen getöteten Tiere überhaupt gefunden wird. Windenergieanlagen sind für beide Vogelarten tatsächlich Todesursache Nr. 1 und bereits jetzt schon populationsgefährdend. Sollten die von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) initiierten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz nicht gestoppt werden, werden die Tötungen von Vögeln und Fledermäusen weiter dramatisch zunehmen und damit zu einer großen Gefahr für die Biodiversität als unserer Lebensgrundlage werden“, so Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der NABU Euskirchen bitten daher zur Dokumentation der Schlagopfer, tote Vögel und Fledermäuse, die unter Windindustrieanlagen gefunden werden an die Naturschutzverbände zu melden unter:
www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2018/MeldebogenAnflugopfer.pdf
www.nabu-euskirchen.de/2020/12/02/der-nabu-euskirchen-bittet-erneut-um-mithilfe
Die Verbände bitten darum, die toten Tiere in keinem Fall mitzunehmen, da dies nach dem Naturschutzrecht verboten ist.