27.05.2026 - Neuigkeiten
Genehmigung für WEA Hümmerich ist rechtswidrig
Windindustrieanlagen im Wald brauchen autobahnähnliche Zufahrten mit bis zu 12 Meter Breite und hohe Einschnitte in den Waldboden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden: Die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.
Das Urteil setzt die Geschichte dieser beiden Windindustrieanlagen fort. Schon in 2020 war der Genehmigungsantrag gestellt worden.
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