27.05.2026 - Neuigkeiten

Genehmigung für WEA Hümmerich ist rechtswidrig

Windindustrieanlagen im Wald brauchen autobahnähnliche Zufahrten mit bis zu 12 Meter Breite und hohe Einschnitte in den Waldboden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden: Die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.

Das Urteil setzt die Geschichte dieser beiden Windindustrieanlagen fort. Schon in 2020 war der Genehmigungsantrag gestellt worden.

 

Weiterlesen


Mehr zum Thema:

Naturschutzinitiative e.V. fordert: Keine Windenergie am Bodensee!

BW / Die NI weist darauf hin, dass die Regionalverbände Bodensee-Oberschwaben und Hochrhein-Bodensee Windvorranggebiete am Bodensee festgelegt haben, ohne auf die betroffene Natur ausreichend Rücksicht zu nehmen.

mehr erfahren
© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
Headline

here be text